Fachzahnarzt-Kieferorthopädie-Gesetz – FZA-KFO-G (171/ME)

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Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Zahnärztegesetz und das Zahnärztekammergesetz geändert werden (Fachzahnarzt-Kieferorthopädie-Gesetz – FZA-KFO-G)

Kurzinformation

Ziele

  • Sicherstellung der zahnmedizinischen Qualität im Bereich der Kieferorthopädie.
  • Sicherstellung der Anerkennung von in Österreich ausgebildeten Kieferorthopädinnen/Kieferorthopäden in der EU.

Inhalt

Gesetzliche Verankerung der Fachzahnärztin/des Fachzahnarztes für Kieferorthopädie in Österreich durch

  • Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Ausbildung und Berufsbezeichnung zur Fachzahnärztin/zum Fachzahnarzt für Kieferorthopädie im Zahnärztegesetz samt Verankerung der in diesem Zusammenhang anfallenden Aufgaben der Österreichischen Zahnärztekammer im Zahnärztekammergesetz sowie
  • nähere Regelungen zur fachzahnärztlichen Ausbildung sowie zur Anerkennung erworbener Rechte im Bereich der Kieferorthopädie in der KFO-Ausbildungsverordnung.

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Die EU Berufsanerkennungsrichtlinie schreibt für die gegenseitige Anerkennung von Fachzahnärztinnen/Fachzahnärzten für Kieferorthopädie bestimmte Mindestanforderungen an deren Ausbildung, insbesondere ein dreijähriges postgraduales Vollzeitstudium an einer Universität, vor.

Eine gesetzliche Verankerung der Fachzahnärztin/des Fachzahnarztes für Kieferorthopädie in Österreich sollte zu einem verstärkten Angebot der Universitäten an fachzahnärztlichen Ausbildungsplätzen in der Kieferorthopädie sowie eine entsprechende Inanspruchnahme durch die Berufsangehörigen führen und damit sukzessive den Bedarf an fachzahnärztlich ausgebildeten Kieferorthopädinnen/Kieferorthopäden decken.

Es soll daher eine Rechtsgrundlage für die Ausbildung und Berufsbezeichnung zur Fachzahnärztin/zum Fachzahnarzt für Kieferorthopädie im Zahnärztegesetz samt Verankerung der in diesem Zusammenhang anfallenden Aufgaben der Österreichischen Zahnärztekammer im Zahnärztekammergesetz geschaffen werden. Außerdem sollen nähere Regelungen zur fachzahnärztlichen Ausbildung sowie zur Anerkennung erworbener Rechte im Bereich der Kieferorthopädie im Verordnungsweg getroffen werden.

Es werden weiters Durchführungsbestimmungen über die Anerkennung von fachzahnärztlichen Qualifikationsnachweisen in der Kieferorthopädie aus dem EWR und der Schweiz zu regeln sein. Um die Anerkennung der in Österreich ausgebildeten Fachzahnärztinnen/Fachzahnärzten innerhalb der EU zu ermöglichen, ist in der Folge der österreichische Abschluss zu notifizieren.

Redaktion: oesterreich.gv.at

Stand: 03.01.2022

Übermittelt von

Dr. Wolfgang Mückstein (G)

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

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