AMA-Gesetz, Änderung (231/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das AMA-Gesetz geändert wird

AMA-Gesetz; Änderung

Ziel

  • Erweiterung der Beitragsbasis beim Agrarmarketingbeitragssystem

Inhalt

  • Einführung eines Basisbeitrags für landwirtschaftliche Flächen

Das Agrarmarketingbeitragssystem soll eine neue Gestaltung erhalten, vor allem um – ausgehend von einer Kritik des Rechnungshofs – die Aufbringung der Mittel auf eine breitere Basis zu stellen.

Der Agrarmarketingbeitrag soll zur Förderung des Absatzes von land- und forstwirtschaftlichen Erzeugnissen, zur Erschließung und Pflege von Märkten für diese Zwecke im In- und Ausland, zur Verbesserung des Vertriebs und der Qualität landwirtschaftlicher Erzeugnisse und zur Vermittlung von relevanten Informationen für Verbraucherinnen/Verbraucher hinsichtlich Qualität und sonstiger Produkteigenschaften eingehoben werden. Mithilfe dieses Beitrags sollen Aktivitäten in den Bereichen Qualitätssicherung, Information und Marktbearbeitung gesetzt werden können, die dazu beitragen, den Absatz der landwirtschaftlichen Produktion zu stärken und die Erzeugnisse der Land- und Lebensmittelwirtschaft im In- und Ausland bekannt zu machen. Die Einführung und konsequente Weiterentwicklung der AMA-Gütesiegel-Strategie hat wesentlich dazu beigetragen, dass sowohl Lebensmitteleinzelhandel als auch Konsumentinnen/Konsumenten sehr stark auf Qualitätsprodukte setzen. Der Rechnungshof hat in seinem Bericht zur Agrarmarkt Austria Marketing GesmbH bemängelt, dass für die Vermahlung von Getreide im Rahmen einer Handelsvermahlung bislang keine Beiträge vorgesehen sind und der überwiegende Teil der Agrarmarketingbeiträge (rund 80%) aus den Bereichen Milch und Fleisch stammt. Mit einer grundlegenden Umgestaltung soll das Marketingbeitragssystem auf eine neue und breitere Grundlage gestellt werden und damit unter Vermeidung zusätzlicher Verwaltungslasten und Einhebungskosten eine “fairere“ Mittelaufbringung erreicht werden. Mit einem (neuen) allgemeinen Flächenbeitrag und den bisherigen produktbezogenen (angepassten) Beiträgen sollen nunmehr alle landwirtschaftlichen Produzentinnen/Produzenten zur Finanzierung beitragen. Gleichzeitig soll der Agrarmarketingbeitrag auch zur Vermittlung von landwirtschafts- und lebensmittelrelevanten Aspekten dienen.

Stand: 27.10.2022

Übermittelt von

Mag. Norbert Totschnig, MSc

Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft