Ministerialentwurf Gesetz
Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 (34. StVO-Novelle) und das Führerscheingesetz geändert werden
Straßenverkehrsordnung 1960 (34. StVO-Novelle) und Führerscheingesetz, Änderung
Ziel
Weitere Verschärfung der Sanktionen bei extremsten GeschwindigkeitsübertretungenInhalt
Zusätzlich zur Verhängung von Geldstrafen soll in letzter Konsequenz – bei Vorliegen qualifizierter Geschwindigkeitsüberschreitungen in Verbindung mit einem Führerscheinentzug in den letzten vier Jahren bzw. bei Geschwindigkeitsüberschreitungen in höchstem Ausmaß – die Strafe des Verfalls des Fahrzeugs vorgesehen werden, wenn aufgrund vorliegender, einschlägiger Vorstrafen, Vormerkungen im Führerscheinregister und des Persönlichkeitsbildes der Täterin/des Täters zu befürchten ist, dass sie/er auch weiterhin Geschwindigkeitsüberschreitungen extremsten Ausmaßes begehen wird. Zur Absicherung dieser Möglichkeit soll außerdem eine vorläufige Beschlagnahme durch Straßenaufsichtsorgane und eine Beschlagnahme des Fahrzeugs durch die Behörde vorgesehen werden; auf diese Weise soll das Fahrzeug sofort, bis zur Entscheidung über einen Verfall, dem Zugriff der Lenkerin/des Lenkers entzogen werden. Als Ergänzung soll eine vorläufige Führerscheinabnahme vorgesehen werden sowie – für Fälle, in denen das Fahrzeug nicht der Lenkerin/dem Lenker gehört – ein Lenkverbot für das betreffende Fahrzeug und eine entsprechende Anmerkung im Zulassungsschein.Stand: 09.12.2022