Ministerialentwurf Gesetz
Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, die Bundesabgabenordnung, das Gebührengesetz 1957, das Privathochschulgesetz, das Fachhochschulgesetz und das IST-Austria-Gesetz geändert werden (Gemeinnützigkeitsreformgesetz 2023)
Kurzinformation
Ziele
- Ausweitung der spendenbegünstigten Zwecke
- Verfahrenserleichterungen, Vereinfachungen und Missbrauchsschutz bei der Spendenbegünstigung
- Verbesserung der abgabenrechtlichen Rahmenbedingungen für Zuwendungen an gemeinnützige Stiftungen
- Förderung von Freiwilligenarbeit
- Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts und Stärkung der Rechtssicherheit
Inhalt
- Erweiterung der Spendenabzugsfähigkeit in den Bereichen Bildung, Sport sowie Kunst und Kultur durch generelle Anknüpfung an gemeinnützige Zwecke im Sinne der Bundesabgabenordnung (BAO)
- Vereinheitlichung der Formen von Spendensammeleinrichtungen
- Vereinfachtes Meldeverfahren für Vereine, die keiner Abschlussprüfungspflicht unterliegen
- Einführung einer Haftung für unrichtige Datenübermittlung
- Erweiterung einer Gebührenbefreiung für Strafregisterbescheinigungen
- Erweiterung der Abzugsfähigkeit im Zusammenhang mit gemeinnützigen Stiftungen und Übernahme ins Dauerrecht
- Einführung und Erhöhung von einkommensteuerbefreiten Freiwilligenpauschalen
- Schaffung von Rechtssicherheit bei der Übertragung von Tätigkeiten einer gemeinnützigen Körperschaft auf eine eigentümerlose Körperschaft
- Klarstellung bei Kooperationen zwischen Körperschaften
- Ermöglichung von rückwirkenden Satzungsänderungen
- Klarstellung bei begünstigungsfähiger tatsächlicher Geschäftsführung
- Adaptierungen bei Ausnahmegenehmigungen
Stand: 12.10.2023