Gemeinnützigkeitsreformgesetz 2023 – GemRefG 2023 (2319 d.B.)

Status

Beschlossen im Bundesrat 867/BNR
Dafür: V, F, G, A. Dagegen: S
Beschlossen im Nationalrat 867/BNR, Dafür: V, F, G, N. Dagegen: S

Regierungsvorlage: Bundes(verfassungs)gesetz

Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, die Bundesabgabenordnung, das Gebührengesetz 1957, das Privathochschulgesetz, das Fachhochschulgesetz und das IST-Austria-Gesetz geändert werden (Gemeinnützigkeitsreformgesetz 2023 – GemRefG 2023)

Kurzinformation

  • Erweiterung der Spendenabzugsfähigkeit im Bereich Bildung
  • Erweiterung der Spendenabzugsfähigkeit im Bereich Sport
  • Erweiterung der Spendenabzugsfähigkeit im Bereich Kunst und Kultur
  • Erweiterung der Spendenabzugsfähigkeit durch generelle Anknüpfung an gemeinnützige Zwecke iSd BAO
  • Vereinheitlichung der Formen von Spendensammeleinrichtungen
  • Vereinfachtes Meldeverfahren für Vereine, die keiner Abschlussprüfungspflicht unterliegen
  • Einführung einer Haftung für unrichtige Datenübermittlung
  • Erweiterung einer Gebührenbefreiung für Strafregisterbescheinigungen
  • Erweiterung der Abzugsfähigkeit im Zusammenhang mit gemeinnützigen Stiftungen und Übernahme ins Dauerrecht
  • Einführung und Erhöhung von einkommensteuerbefreiten Freiwilligenpauschalen
  • Schaffung von Rechtssicherheit bei der Übertragung von Tätigkeiten einer gemeinnützigen Körperschaft auf eine eigentümerlose Körperschaft
  • Klarstellung bei Kooperationen zwischen Körperschaften
  • Ermöglichung von rückwirkenden Satzungsänderungen
  • Klarstellung bei begünstigungsfähiger tatsächlicher Geschäftsführung
  • Adaptierungen bei Ausnahmegenehmigungen
24.11.2023

Parlamentskorrespondenz

Abstimmung im Nationalrat

3. Lesung: angenommen

Dafür:
ÖVP
FPÖ
GRÜNE
NEOS
Dagegen:
SPÖ

Mitglied der Bundesregierung

Dr. Magnus Brunner, LL.M.

Bundesministerium für Finanzen