Land- und forstwirtschaftliches Berufsausbildungsgesetz 2023 – LFBAG 2023 (300/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Land- und forstwirtschaftliches Berufsausbildungsgesetz 2023 – LFBAG 2023

Kurzinformation

Ziele

  • Ziel 1: Inhaltliche Koordinierung der bundesweit einheitlichen land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildung
  • Ziel 2: Erleichterung der tertiären Abschlüsse in der Berufsbildung durch Entfall der Meisterprüfungsgebühren
  • Ziel 3: Schaffung des Lehrberufes "Berufsjagdwirtschaft"
  • Ziel 4: Sichtbarmachung und Aufwertung der tertiären Abschlüsse in der Berufsbildung

Inhalt

  • Maßnahme 1: Einrichtungen eines Land- und Forstwirtschaftlichen Bundes-Berufsausbildungsbeirates
  • Maßnahme 2: Abgeltung des Aufwandes der Länder für die Durchführung der Meisterprüfungen
  • Maßnahme 3: Aufnahme des Lehrberufes "Berufsjagdwirtschaft" in die Ausbildungsgebiete
  • Maßnahme 4: Festlegung der Eintragungsfähigkeit des Meistertitels in amtliche Urkunden

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs
Das geplante neue land- und forstwirtschaftliche Berufsausbildungsgesetz soll den gesamten Bereich der betrieblichen Berufsausbildung in der Land- und Forstwirtschaft für alle Personen, die an land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsmaßnahmen teilnehmen, erstmals österreichweit einheitlich in einem Bundesgesetz regeln und alle Ausbildungsebenen (Facharbeiterin/Facharbeiter, Meisterin/Meister) abdecken.

Die so genannte "duale" Berufsausbildung, bestehend aus der praktischen Ausbildung im Lehrbetrieb einerseits und der ergänzenden theoretischen Ausbildung in der Berufsschule andererseits, charakterisiert auch die land- und forstwirtschaftliche Berufsausbildung. Der gegenständliche Entwurf deckt vom Regelungsinhalt her eines der Elemente der dualen Berufsausbildung vollständig ab, nämlich den Bereich der "Lehre", geht aber über den engeren Bereich der dualen Berufsausbildung hinaus, indem auch praktische Ausbildungen und Abschlussmodalitäten für die Erlangung des Facharbeiterabschlusses bzw. des Meistertitels berücksichtigt werden. Der schulische Teil der Ausbildung von Lehrlingen in land- und forstwirtschaftlichen Berufen im Rahmen der dualen Berufsausbildung ist hingegen nicht Gegenstand dieses Entwurfes, da hierfür die einschlägigen Bestimmungen schon bestehen.

Ein ganz wesentlicher Teil der in diesem Entwurf enthaltenen Regelungen legt die Anforderungen an die Durchführung der "Lehre" in den genannten Ausbildungsgebieten fest, wie sie die einschlägigen Betriebe anbieten. Mit erfolgreichem Abschluss der Lehre einschließlich der Berufsschule soll die Qualifikation als "Facharbeiterin/Facharbeiter" im jeweiligen Ausbildungsgebiet erworben werden. Sowohl Ablauf, Dauer der Lehre, Modalitäten der Abschlussprüfungen und Anforderungen an die Lehrbetriebe sollen im Gesetz vorgegeben werden. Ziel dieser geplanten Vorschriften ist es, eine entsprechende Fachausbildung in einem für den Lehrling fördernden und sicherem Umfeld gewährleisten zu können.

Über den Kernbereich der dualen Berufsausbildung hinausgehend, enthält dieser Entwurf auch die entsprechenden Regelungen zum Erwerb des Titels eines "Meisters" im jeweiligen land- und forstwirtschaftlichen Ausbildungsgebiet. Grundsätzlich aufbauend auf der Qualifikation als Facharbeiterin/Facharbeiter, soll dafür der Nachweis über eine einschlägige fachliche Praxis mit hoher Eigenverantwortung zu erbringen sein und es sollen entsprechende Ausbildungen, schriftliche Arbeiten sowie Prüfungen abzulegen sein.

Stand: 18.10.2023

Übermittelt von

Mag. Norbert Totschnig, MSc

Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft