Einkommensteuergesetz, Gebührengesetz, Änderung (314/ME)

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Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 und das Gebührengesetz 1957 geändert werden

Kurzinformation

Ziel

Schaffung von abgabenrechtlichen Erleichterungen im Zusammenhang mit dem Hochwasserschutz

Inhalt

Einführung einer Abzugsteuer mit Endbesteuerungswirkung bei Einkünften aus Abgeltungszahlungen aufgrund von Maßnahmen zur Abwehr von Hochwasserschäden

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Bei der Errichtung und dem Betrieb von Hochwasserschutzanlagen, insbesondere für Retentionsanlagen und Retentionsflächen, werden regelmäßig Abgeltungszahlungen geleistet, wie sie auch bei der Einräumung von Leitungsrechten anfallen. Das Abzugsteuermodell soll daher auf derartige Zahlungen ausgeweitet werden. Da das Wasserrechtsgesetz 1959 (WRG 1959) den Rechtsrahmen für derartige Maßnahmen absteckt, soll dabei an die Gestaltungsformen und Begrifflichkeiten des Wasserrechtsgesetzes angeknüpft werden.

Aufgrund der Erweiterung des Abzugsteuermodells soll eine entsprechende Anpassung der Gebührenbefreiung erfolgen.

Stand: 07.02.2024

Übermittelt von

Dr. Magnus Brunner, LL.M.

Bundesministerium für Finanzen

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