Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 und das Gebührengesetz 1957 geändert werden
Kurzinformation
Ziel
Schaffung von abgabenrechtlichen Erleichterungen im Zusammenhang mit dem Hochwasserschutz
Inhalt
Einführung einer Abzugsteuer mit Endbesteuerungswirkung bei Einkünften aus Abgeltungszahlungen aufgrund von Maßnahmen zur Abwehr von Hochwasserschäden
Hauptgesichtspunkte des Entwurfs
Bei der Errichtung und dem Betrieb von Hochwasserschutzanlagen, insbesondere für Retentionsanlagen und Retentionsflächen, werden regelmäßig Abgeltungszahlungen geleistet, wie sie auch bei der Einräumung von Leitungsrechten anfallen. Das Abzugsteuermodell soll daher auf derartige Zahlungen ausgeweitet werden. Da das Wasserrechtsgesetz 1959 (WRG 1959) den Rechtsrahmen für derartige Maßnahmen absteckt, soll dabei an die Gestaltungsformen und Begrifflichkeiten des Wasserrechtsgesetzes angeknüpft werden.
Aufgrund der Erweiterung des Abzugsteuermodells soll eine entsprechende Anpassung der Gebührenbefreiung erfolgen.
Stand: 07.02.2024
Vorparlamentarisches Verfahren
Datum
Stand des vorparlamentarischen Verfahrens
07.02.2024
Einlangen im Nationalrat
07.02.2024
Ende der Begutachtungsfrist 20.03.2024
21.03.2024
Übermittlung an das Bundesministerium für Finanzen