Bei der Errichtung und dem Betrieb von Hochwasserschutzanlagen, insbesondere für Retentionsanlagen und Retentionsflächen, werden regelmäßig Abgeltungszahlungen geleistet, wie sie auch bei der Einräumung von Leitungsrechten anfallen. Das Abzugsteuermodell soll daher auf derartige Zahlungen ausgeweitet werden. Da das Wasserrechtsgesetz 1959 (WRG 1959) den Rechtsrahmen für derartige Maßnahmen absteckt, soll dabei an die Gestaltungsformen und Begrifflichkeiten des Wasserrechtsgesetzes angeknüpft werden.
Aufgrund der Erweiterung des Abzugsteuermodells soll eine entsprechende Anpassung der Gebührenbefreiung erfolgen.
Vorparlamentarisches Verfahren
Datum
Stand des vorparlamentarischen Verfahrens
07.02.2024
Einlangen im Nationalrat
07.02.2024
Ende der Begutachtungsfrist 20.03.2024
21.03.2024
Übermittlung an das Bundesministerium für Finanzen