EU-Qualitätsregelungen-Durchführungsgesetz, Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz, Änderung (320/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das EU-Qualitätsregelungen-Durchführungsgesetz und das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz geändert werden

Kurzinformation

Ziel 

Effizienzsteigerung der Verwaltungsabläufe  

Inhalt 

Verfahren werden nun vom Bundesamt für Verbrauchergesundheit abgewickelt. 

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs 

Mit dem vorliegenden Entwurf sollen weitere Aufgaben für das Bundesamt für Verbrauchergesundheit festgelegt werden. Durch die Übertragung der Zuständigkeit für die Zulassung von Kontrollstellen bzw. Zertifizierungsstellen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz soll sich gleichfalls eine Verschiebung der Zuständigkeit ergeben. Zum einen sollen Zuständigkeiten des Bundesamtes für Verbrauchergesundheit hinsichtlich der Prüfung von Anträgen für garantiert traditionelle Spezialitäten und geografische Angaben bei Spirituosen sowie für die Zulassung nichtbiologischer Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs für verarbeitete biologische Lebensmittel gemäß der Verordnung (EU) 2018/848 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen erweitert werden; zum anderen soll die Zuständigkeit für die Zulassung von Kontrollstellen bzw. Zertifizierungsstellen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz übertragen werden. Darüber hinaus sollen Anpassungen im Bereich eines Gremiums zur Harmonisierung der amtlichen Kontrolle vorgenommen werden. 

Stand: 04.03.2024

Übermittelt von

Johannes Rauch

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz