Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz, Änderung (323/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz 1957 geändert wird

Kurzinformation

Ziel

  • Verfassungskonforme Einbeziehung von Arbeitskräfteüberlassungsbetrieben in das Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz (BSchEG)

Inhalt

  • Änderung des Geltungsbereiches des BSchEG
  • Bessere Nachvollziehbarkeit der Rückerstattungsanträge

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Mit dem vorliegenden Entwurf soll erreicht werden, dass überlassene Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer dann in den Geltungsbereich des BSchEG fallen, wenn sie in einen Betrieb überlassen werden, auf den das BSchEG Anwendung findet. Die bisherige Regelung, wonach auf die Anwendbarkeit der Urlaubsregelung des BUAG abgestellt worden ist, ist vom Verfassungsgerichtshof mit Erkenntnis vom 15. Juni 2023, G 137/2023-12, als gleichheitswidrig aufgehoben worden und tritt mit 30. November 2024 außer Kraft.
18.03.2024

Themen

Übermittelt von

Mag. Dr. Martin Kocher

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

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