Betrugsbekämpfungsgesetz 2024 Teil I – BBKG 2024 Teil I (341/ME)
Ministerialentwurf Gesetz
Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Finanzstrafgesetz, das Bundesgesetz über die Schaffung eines Amtes für Betrugsbekämpfung, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz und das Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz geändert werden (Betrugsbekämpfungsgesetz 2024 Teil I – BBKG 2024 Teil I)
Kurzinformation
Ziele
Förderung der Steuergerechtigkeit und Bekämpfung von Steuerbetrug
Stärkung der Rechtssicherheit und Schutz der redlichen Wirtschaft vor illegalen und wettbewerbsverzerrenden Handlungen
Sicherstellung einer effektiven Betrugsbekämpfung
Inhalt
Festlegung der Strafbarkeit von Finanzvergehen im Zusammenhang mit Datenfälschung
Erleichterung der Anwendbarkeit des Verkürzungszuschlags
Einführung einer Sanktion für die Erstellung und Verwendung von Schein- und Deckungsrechnungen
Klarstellung des strafbestimmenden Wertbetrages beim Schmuggel
Entfall der Widerrufsmöglichkeit des Einspruchsverzichts bei vereinfachten Strafverfügungen im Zusammenhang mit Zollvergehen
Regelung des Entfalls einer Berichtspflicht von Finanzstrafbehörden
Ausweitung der Aufgaben der Finanzpolizei
Bündelung der Verantwortlichkeiten bei Kontrollen im Zusammenhang mit Registrierkassen
Nach Hochrechnungen des Amtes für Betrugsbekämpfung auf Basis der Geldwäscheverdachtsmeldungen des Bundeskriminalamtes wird von einem ungeklärten Abfluss von Bargeld in Höhe von jährlich bis zu 800 Millionen Euro über Scheinunternehmen ausgegangen. Einerseits werden diese Mittel zur Auszahlung von Schwarz- oder Teilschwarzlöhnen verwendet, andererseits werden Gewinne gezielt geschmälert und Gewinnentnahmen sowie -verschiebungen ermöglicht.
Scheinunternehmen stellen Scheinrechnungen aus, die von sogenannten Durchleiterfirmen bezahlt werden. Sobald das Geld am Konto eingeht, wird es behoben und in Folge als Schwarzgeld an das tatsächlich die Arbeiten ausführende Unternehmen übergeben (sog. "Kick-back-Zahlungen"). Ebenso werden Scheinrechnungen für zu Unrecht geltend gemachte Vorsteuern verwendet.
Der Bericht des Rechnungshofes, Finanzstrafsachen in der Steuerverwaltung, Reihe BUND 2023/26 (III– 1022 der Beilagen) enthält Empfehlungen zu legistischen Anpassungen und Änderungen in Zusammenhang mit Scheinunternehmen und Sozialbetrug. Zudem sollten Wettbewerbsverzerrungen verhindert werden, da sich Einzelne durch rechtswidriges Verhalten wirtschaftliche Vorteile verschaffen.
Zum Finanzstrafgesetz:
Einerseits soll die Strafbarkeit im Zusammenhang mit Scheinunternehmen und Scheinrechnungen verschärft, andererseits sollen verfahrensbeschleunigende Maßnahmen vorgesehen werden.
Zum Bundesgesetz über die Schaffung eines Amtes für Betrugsbekämpfung (ABBG):
Mit den Änderungen des ABBG sollen zum Zweck der Effizienzsteigerung Ergänzungen des Aufgabenkatalogs der Finanzpolizei vorgenommen werden.
Zum Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG):
Mit der Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes wird die Parteistellung des Amts für Betrugsbekämpfung abschließend im ASVG normiert.
Zum Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz:
Hinsichtlich der im Gesetz enthaltenen Aufbewahrungspflichten sollen Klarstellungen vorgenommen werden, zusätzlich soll eine Strafbestimmung bei Verletzung hiervon aufgenommen werden.
Vorparlamentarisches Verfahren
Datum
Stand des vorparlamentarischen Verfahrens
07.05.2024
Einlangen im Nationalrat
07.05.2024
Ende der Begutachtungsfrist 21.05.2024
22.05.2024
Übermittlung an das Bundesministerium für Finanzen