Betrugsbekämpfungsgesetz 2024 Teil I – BBKG 2024 Teil I (341/ME)

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Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Finanzstrafgesetz, das Bundesgesetz über die Schaffung eines Amtes für Betrugsbekämpfung, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz und das Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz geändert werden (Betrugsbekämpfungsgesetz 2024 Teil I – BBKG 2024 Teil I)

Kurzinformation

Ziele

  • Förderung der Steuergerechtigkeit und Bekämpfung von Steuerbetrug
  • Stärkung der Rechtssicherheit und Schutz der redlichen Wirtschaft vor illegalen und wettbewerbsverzerrenden Handlungen
  • Sicherstellung einer effektiven Betrugsbekämpfung

Inhalt

  • Festlegung der Strafbarkeit von Finanzvergehen im Zusammenhang mit Datenfälschung
  • Erleichterung der Anwendbarkeit des Verkürzungszuschlags
  • Einführung einer Sanktion für die Erstellung und Verwendung von Schein- und Deckungsrechnungen
  • Klarstellung des strafbestimmenden Wertbetrages beim Schmuggel
  • Entfall der Widerrufsmöglichkeit des Einspruchsverzichts bei vereinfachten Strafverfügungen im Zusammenhang mit Zollvergehen
  • Regelung des Entfalls einer Berichtspflicht von Finanzstrafbehörden
  • Ausweitung der Aufgaben der Finanzpolizei
  • Bündelung der Verantwortlichkeiten bei Kontrollen im Zusammenhang mit Registrierkassen
  • Änderungen im Gemeinsamen Meldestandard-Gesetz

Stand: 07.05.2024

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Nach Hochrechnungen des Amtes für Betrugsbekämpfung auf Basis der Geldwäscheverdachtsmeldungen des Bundeskriminalamtes wird von einem ungeklärten Abfluss von Bargeld in Höhe von jährlich bis zu 800 Millionen Euro über Scheinunternehmen ausgegangen. Einerseits werden diese Mittel zur Auszahlung von Schwarz- oder Teilschwarzlöhnen verwendet, andererseits werden Gewinne gezielt geschmälert und Gewinnentnahmen sowie -verschiebungen ermöglicht.

Scheinunternehmen stellen Scheinrechnungen aus, die von sogenannten Durchleiterfirmen bezahlt werden. Sobald das Geld am Konto eingeht, wird es behoben und in Folge als Schwarzgeld an das tatsächlich die Arbeiten ausführende Unternehmen übergeben (sog. "Kick-back-Zahlungen"). Ebenso werden Scheinrechnungen für zu Unrecht geltend gemachte Vorsteuern verwendet.

Der Bericht des Rechnungshofes, Finanzstrafsachen in der Steuerverwaltung, Reihe BUND 2023/26 (III– 1022 der Beilagen) enthält Empfehlungen zu legistischen Anpassungen und Änderungen in Zusammenhang mit Scheinunternehmen und Sozialbetrug. Zudem sollten Wettbewerbsverzerrungen verhindert werden, da sich Einzelne durch rechtswidriges Verhalten wirtschaftliche Vorteile verschaffen.

Zum Finanzstrafgesetz:
Einerseits soll die Strafbarkeit im Zusammenhang mit Scheinunternehmen und Scheinrechnungen verschärft, andererseits sollen verfahrensbeschleunigende Maßnahmen vorgesehen werden.

Zum Bundesgesetz über die Schaffung eines Amtes für Betrugsbekämpfung (ABBG):
Mit den Änderungen des ABBG sollen zum Zweck der Effizienzsteigerung Ergänzungen des Aufgabenkatalogs der Finanzpolizei vorgenommen werden.

Zum Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG):
Mit der Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes wird die Parteistellung des Amts für Betrugsbekämpfung abschließend im ASVG normiert.

Zum Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz:
Hinsichtlich der im Gesetz enthaltenen Aufbewahrungspflichten sollen Klarstellungen vorgenommen werden, zusätzlich soll eine Strafbestimmung bei Verletzung hiervon aufgenommen werden.

Übermittelt von

Dr. Magnus Brunner, LL.M.

Bundesministerium für Finanzen