Schifffahrtsgesetz, Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz, Änderung (351/ME)

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Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Schifffahrtsgesetz 1997 und das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 geändert wird

Kurzinformation

Ziele 

  • Zeitlich abgestimmte und fristgerechte Fertigstellung des transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V-Netz) durch harmonisierende Maßnahmen (Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/1187)  

  • Minimierung der Treibhausgase, die durch die Schifffahrt verursacht werden  

  • Standardisierung der schifffahrtspolizeilichen Kontrollen und Datenaufnahmen bei Havarien  

  • Verwaltungsvereinfachung und Senkung des administrativen Aufwandes  

  • Begleitende Umsetzung der Verordnung (EU) 2022/869 (transeuropäische Netze - Energie) im Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 (UVP-G 2000)  

Inhalt 

  • Vorrang von Vorhaben, die für das transeuropäische Verkehrsnetz von Bedeutung sind 

  • Ausrichtung des Schifffahrtsgesetzes im Sinne des Klimaschutzes, des Vorsorgeprinzips und der Nachhaltigkeit 

  • Einrichtung einer Kontrolldatenbank 

  • Verlängerung von bereits abgelaufenen Schiffsführerpatenten  

  • Verzeichnis der zuständigen Behörden betreffend das Binnenschifffahrtsgewerbe 

  • Anpassung von Verfahrensbestimmungen im UVP-G 2000 

Stand: 20.09.2024

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs 

Der vorliegende Entwurf soll der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/1187 über die Straffung von Maßnahmen zur rascheren Verwirklichung des transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V) dienen. Die Umsetzung betreffend den Bereich Schifffahrt erfolgt im Schifffahrtsgesetz (SchFG). Das Ziel der Richtlinie (EU) 2021/1187 ist eine zeitlich abgestimmte und fristgerechte Fertigstellung des TEN-V-Netzes durch harmonisierende Maßnahmen zu ermöglichen.  

Um die Vollziehung des Schifffahrtsrechts für die schifffahrtspolizeilichen Organe zu erleichtern, soll die Rechtsgrundlage zur Implementierung einer Kontrolldatenbank geschaffen werden. Diese soll Kontrollen effizienter sowie zielgerichteter ermöglichen und trägt daher zur Verwaltungsvereinfachung bei. 

Im Rahmen dieses Entwurfes soll das SchFG im Sinne des Klimaschutzes, des Vorsorgeprinzips und der Nachhaltigkeit ausgerichtet werden. In diesem Zusammenhang ist insbesondere die Errichtung von Landstromanlagen von Bedeutung, um verkehrsbedingte Treibhausgasemissionen zu vermeiden und so eine klimagerechte Mobilität zu schaffen. 

Ebenfalls sollen Bestimmungen präzisiert und formale Änderungen und Klarstellungen vorgenommen werden und von allen zuständigen Behörden ein Verzeichnis über die gewerbsmäßige Schifffahrt geführt werden. 

Übermittelt von

Leonore Gewessler, BA

Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

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