Terror-Bekämpfungs-Gesetz – TeBG (83/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch, die Strafprozeßordnung 1975, das Strafvollzugsgesetz und das Gerichtsorganisationsgesetz zur Bekämpfung von Terror geändert werden (Terror-Bekämpfungs-Gesetz – TeBG)

Kurzinformation

Ziel

  • Verbesserung der Prävention und Bekämpfung des Terrorismus

Inhalt

  • Intensivierung der Überwachung des Verhaltens terroristischer Straftäterinnen/Straftäter während des Vollzugs und nach bedingter Entlassung
  • Verbesserung von Deradikalisierungsmaßnahmen
  • Effizientere Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung durch Verschärfung der Bestimmung über den erweiterten Verfall
  • Ermöglichung der Bekämpfung von religiös motiviertem Extremismus mit einer darauf fokussierten Strafbestimmung

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Die Bundesregierung hat sich im Ministerratsvortrag vom 11. November 2020 zu einer Reihe von Maßnahmen zur verbesserten Prävention und Bekämpfung des Terrorismus bekannt.

Im Bereich der Justiz konzentriert sich der vorliegende Entwurf insbesondere darauf, dass die Überwachung des Verhaltens terroristischer Straftäter/Straftäterinnen während des Vollzugs und nach bedingter Entlassung intensiviert und Deradikalisierungsmaßnahmen verbessert werden sollen. Das ist auch deshalb binnen kurzem notwendig, weil künftig terroristische Straftäterinnen/Straftäter nur bei gesichertem Wissen über ihr Gefährdungspotenzial bedingt entlassen werden sollen.

Darüber hinaus soll durch eine Verschärfung der Bestimmung über den erweiterten Verfall Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung effizienter bekämpft werden können.

Zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/1673 über die strafrechtliche Bekämpfung der Geldwäsche soll im Strafgesetzbuch (StGB) der Tatbestand der Geldwäscherei neu gefasst und ein neuer Erschwerungsgrund eingeführt werden.

Auch soll religiös motivierter Extremismus mit einer auf diesen Bereich fokussierten Strafbestimmung bekämpft werden können.

Redaktion: oesterreich.gv.at

Stand: 22.12.2020

Übermittelt von

Dr. Alma Zadić, LL.M. (G)

Bundesministerium für Justiz

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