Stellungnahme zu Ministerialentwurf
Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Ärztegesetz 1998 geändert wird (Ärztegesetz-Novelle 2023)
Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlamentsdirektion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.
Inhalt
Zum vorliegenden Entwurf einer Novelle zum Ärztegesetz 1998 (Ärztegesetz-Novelle 2023) wird seitens der KABEG wie folgt Stellung bezogen:
1. Die Einführung der/des Fachärztin/-arztes für Allgemeinmedizin zur Attraktivierung des Berufsbildes wird begrüßt, insbesondere die Anpassung der Ausbildungsstruktur wird weiter-gehende positive Folgen für die Berufsgruppe mit sich bringen und zu einer faktischen Gleichstellung mit bestehenden Fachärzten führen. Die Erweiterung der Ausbildungsdauer wird jedoch kurz- und mittelfristig die Situation am Arbeitsmarkt verschärfen, weshalb die Übergangsfristen anzupassen wären.
2. Problematisch wird gesehen, dass die erweiterte Ausbildungsdauer ausschließlich in Lehrpraxen, Lehrgruppenpraxen oder Lehrambulatorien stattfinden soll. Mit einer Berücksichtigungen von Ambulanzen und Aufnahmeeinheiten von Krankenanstalten könnten die Auszubildenden von der fachlichen Tiefe und inhaltlichen Vielfalt dieser Organisationseinheiten profitieren, auch vor dem Hintergrund der oft schwierigen Akquirierung von Lehrpraxisinhabern. Das bestehende Kuriosum, wonach die Ausbildung in Lehrpraxen gefördert wird, während die Spitalsträger die Kosten für die Ausbildung selbst zu tragen haben, wird nach der aktuellen Novellierungsvorlage noch verstärkt.
3. Besonders geachtet werden muss auf eine nicht zu enge Abgrenzung des Leistungsspektrums für künftige Fachärzte/-ärztinnen für Allgemeinmedizin, um eine Verlagerung von extramural sinnvoll angebotenen Tätigkeiten in den intramuralen Bereich hintanzuhalten.
Vorparlamentarisches Verfahren
| Datum | Stand des vorparlamentarischen Verfahrens | |
|---|---|---|
| 30.10.2023 | Einlangen |
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