Bundesfinanzrahmengesetz 2027 bis 2030, Bundesfinanzrahmengesetz 2028 bis 2031 (496 und Zu 496 d.B.)

Status

Einlangen im Nationalrat

Regierungsvorlage: Bundes(verfassungs)gesetz

Bundesgesetz, mit dem ein Bundesfinanzrahmengesetz 2027 bis 2030 und ein Bundesfinanzrahmengesetz 2028 bis 2031 erlassen werden

Kurzinformation

Die Bundesregierung hat sich erstmalig dazu entschlossen, dem Nationalrat auf Grundlage des Art. 51 Abs. 3 B-VG ein Budget für das folgende und das nächstfolgende Finanzjahr vorzulegen. Korrespondierend dazu wird mit dem vorliegenden Gesetzentwurf ein Bundesfinanzrahmengesetz für die Finanzjahre 2027 bis 2030 sowie ein Bundesfinanzrahmengesetz für die Finanzjahre 2028 bis 2031 vorgelegt. Damit wird Art. 51 Abs. 1 und 2 B-VG in Verbindung mit §§ 12 und 15 Bundeshaushaltsgesetz 2013 Rechnung getragen, wonach die Bundesregierung dem Nationalrat jährlich gemeinsam mit dem Entwurf eines Bundesfinanzgesetzes auch den Entwurf eines Bundesfinanzrahmengesetzes samt Strategiebericht vorzulegen hat.

Stand: 10.06.2026

Mitglied der Bundesregierung

Dr. Markus Marterbauer

Bundesministerium für Finanzen