Verbrechensopfergesetz (688 d.B.)

Status

Einlangen im Nationalrat

Regierungsvorlage: Bundes(verfassungs)gesetz

Bundesgesetz, mit dem das Verbrechensopfergesetz geändert wird

Kurzinformation

  • Verdoppelung der pauschalen Schmerzengeldbeträge
  • Verfahrenserleichterung hinsichtlich Schmerzengeld für besonders vulnerable Gruppen

Stand: 02.11.2026

  • Verlängerung Antragsfrist für minderjährige Opfer hinsichtlich Schmerzengeld
  • Ausbau der Krisenintervention unter Entfall der Antragsfrist
  • Kostenersatz für klinisch-psychologische Behandlungen
  • Ausweitung Ersatz von Bestattungskosten und Entfall der Antragsfrist
  • Kostenzuschuss für die Reparatur des Zutrittsbereiches zur Wohnung
  • Kostenzuschuss für den Austausch der Schließanlage der Wohnung oder der Eingangstür zum Schutz vor Gewalt
  • Kostenzuschuss für die Reinigung der Wohnung oder des privaten Kraftfahrzeuges von den Verschmutzungen durch einen tätlichen Angriff
  • Effizientere Verfahrensabwicklung

Mitglied der Bundesregierung

Korinna Schumann

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz