Hauptgesichtspunkte des Entwurfs
Internationale Entwicklungen sowie Lücken im nationalen Geheimschutzsystem erfordern die Anpassung der gesetzlichen Regelung zum Schutz klassifizierter Informationen und zur Umsetzung völkerrechtlicher Vereinbarungen zur sicheren Verwendung von Informationen.
In einer Phase des digitalen Wettrüstens, erhöhter Terroralarmbereitschaft in Europa, neuer militärischer Konflikte und veränderter geopolitischer Bedingungen spielt der Schutz klassifizierter Informationen eine entscheidende Rolle. Besonders betroffen sind Inhalte mit sicherheitspolitischer Relevanz, jene der Krisenprävention und Krisenbewältigung, aber auch Informationen, die die strategische Unabhängigkeit der heimischen Wirtschaft garantieren sollen. Die merkbare Zunahme von Cyber- und Hackerangriffen auf staatliche Einrichtungen und Unternehmen verdeutlichen das wachsende Interesse feindlich gesinnter Akteurinnen/Akteure und damit auch die Notwendigkeit, diese Informationen angemessen zu schützen. All diese Entwicklungen führen zu einem signifikanten Anstieg klassifizierter Informationen sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene. Ebenso kommt es zu vermehrten Abschlüssen von Abkommen zum gegenseitigen Austausch und Schutz klassifizierter Informationen zwischen Österreich und anderen Staaten oder auch internationalen Organisationen, welche das Vorhandensein einer einheitlichen Rechtsgrundlage bedingen, um das gegenseitige Vertrauen in das Geheimschutzsystem zu sichern.
In Österreich wurden national und international klassifizierte Informationen in unterschiedlichen Rechtsregimen mit unterschiedlicher Rechtsqualität (InfoSiG, Informationssicherheitsverordnung, Geheimschutzordnung etc.) geschützt. Zudem waren Vorgaben des Geheimschutzes nicht direkt auf Dritte, wie Unternehmen und Forschungseinrichtungen, anwendbar.
Die vorliegende Novelle des Informationssicherheitsgesetzes soll den internationalen und nationalen Geheimschutz konsolidieren und den Anwendungsbereich auf Dritte, an die klassifizierte Informationen weitergegeben werden, erweitern. Dadurch sollen ein einheitlicher und lückenloser Schutzstandard im Geheimschutz geschaffen, das bestehende System vereinfacht und der Standard der Informationssicherheit erhöht werden. Dies soll Rechtssicherheit schaffen, den Wirtschaftsstandort Österreich stärken und das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Bundesverwaltung fördern.
Die Stärkung des nationalen Geheimschutzes soll darüber hinaus die im Bundes-Krisensicherheitsgesetz normierte Stärkung der staatlichen Resilienz in Österreich unterstützen.