Hauptgesichtspunkte des Entwurfs
Die neuen Prüfungsbestimmungen sollen den Anforderungen von Stufe 6 des Nationalen Qualitätsrahmens (NQR) und des Europäischen Qualifikationsrahmen (EQR) entsprechen. Durch die Definition von Lernergebnissen, Kenntnissen, Fertigkeiten und Kompetenzen, die über dem Qualifikationsniveau beruflicher Erstausbildung liegen, sollen Inhalt und Umfang der Fachprüfungen so ausgestaltet werden, dass diese im Rahmen der Fachprüfung nachgewiesen werden können. Die entsprechenden Qualifikationsstandards sowie die jeweiligen Kompetenzniveaus für die Berufe Buchhalterin/Buchhalter, Personalverrechnerin/Personalverrechner und Bilanzbuchhalterin/Bilanzbuchhalter sollen künftig als Anlage in die Prüfungsordnung aufgenommen werden.
Es soll für die Fachprüfungen ein modularer Aufbau vorgesehen werden, wobei jedes Modul als Einzelprüfung abgelegt werden kann. Vorbereitungskurse sollen sich am Modulsystem orientieren. Die Reihenfolge der Absolvierung der Module und die Fachprüfungsstelle sollen frei gewählt werden können.
Das neue, modulare Prüfungssystem soll einen flexiblen und schrittweisen Erwerb der Berechtigungen für die Berufsgruppen Buchhalterin/Buchhalter, Personalverrechnerin/Personalverrechner und Bilanzbuchhalterin/Bilanzbuchhalter ermöglichen. Je nach angestrebtem Abschluss sollen dafür spezifische Fachmodule absolviert und die jeweils erforderlichen Praxisjahre nachgewiesen werden.
Schriftliche Prüfungen sollen künftig digital und ortsunabhängig abgelegt werden können. Mündliche Prüfungen sollen hingegen vor Ort unter Aufsicht mindestens eines Mitglieds der Prüfungskommission stattfinden, wobei die Möglichkeit bestehen soll, weitere Prüferinnen/Prüfer flexibel per Videokonferenz zuzuschalten.