Zeitungs-Zustellung-Förderungs-Gesetz; KommAustria-Gesetz, Änderung (129/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem ein Zeitungs-Zustellung-Förderungs-Gesetz – ZZF-G erlassen sowie das KommAustria-Gesetz geändert wird

Kurzinformation

Ziele

  • Sicherung der Versorgung der Bevölkerung mit gedruckten in Redaktionen hergestellten Inhalten

  • Dämpfung der Zustellkosten je Exemplar

Inhalt

Einführung eines Zustellkostenzuschusses für abonnierte Tages- und Wochenzeitungen

Stand: 20.07.2026

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Der vorliegende Entwurf für ein Zeitungs-Zustellung-Förderungs-Gesetz (ZZF-G) verfolgt die Zielsetzung, die Zustellung von abonnierten Tages- und Wochenzeitungen in ganz Österreich abzusichern. In Form von Zuschüssen zu den stetig steigenden Zustellkosten – im Zeitraum 2021 bis 2025 sind die Kosten bei der Hausfrühzustellung um rund 45 Prozent und bei der Postzustellung um rund 48 Prozent gestiegen – soll ein Anreiz gesetzt werden, um die flächendeckende Verfügbarkeit einer Vielfalt von gedruckten Zeitungen in Form von Abonnements weiterhin in bewährter Servicequalität gewährleisten zu können.

Es ist davon auszugehen , dass sich die Medienunternehmen ohne dieses Vorhaben schrittweise z.B. aus der Versorgung ländlicher Gebiete zurückziehen oder die Hausfrühzustellung (bis 7.00 Uhr) in den Vormittag verschieben oder allenfalls einzelne Erscheinungstage einstellen könnten. Die beschriebene Entwicklung beeinträchtigt daher die breite und möglichst universelle Verteilung der verschiedenen Druckwerke und führt zu einer Verschlechterung bei der Servicequalität der Zustellung, was sich unmittelbar negativ auf die Abonnement-Zahlen auswirken wird. Die Maßnahme  soll daher die Regelmäßigkeit der Zustellung von Printmedien gewährleisten und damit die Verfügbarkeit von verschiedenartigen Inhalten bzw. Informationen aufrecht erhalten.

Das Vorhaben orientiert sich bei diesem Ziel an anderen von der Europäischen Kommission bereits genehmigten Vorhaben wie etwa  zu den Regelungen zur Zustellung von Presseerzeugnissen in Frankreich oder für Zeitungen und Zeitschriftenverlage in Italien.

Übermittelt von

Andreas Babler, MSc

Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport