Hauptgesichtspunkte des Entwurfs
Der vorliegende Gesetzentwurf soll die nationale Rechtsgrundlage für die sonst in Einzelgesetzen zu normierenden Mittelauffüllungen des AfEF und des GEF, zu denen sich Österreich auf Basis internationaler Verhandlungen bekannt hat, schaffen. Die Zusammenziehung dieser Vorhaben in einem Gesetzesvorschlag soll die Anzahl sonst erforderlicher Gesetzgebungsverfahren reduzieren und den Verwaltungsaufwand vereinfachen.
Die gegenständlichen österreichischen Mittelauffüllungen des AfEF und des von der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (International Bank for Reconstruction and Development – IBRD) verwalteten GEF haben das Ziel, Mittel zur fortgesetzten Unterstützung von Entwicklungsländern bei deren Transformationsanstrengungen zur Verfügung zu stellen. Gleichzeitig soll Österreich dadurch einen wichtigen Beitrag zur internationalen Solidarität und zur Finanzierung globaler öffentlicher Güter wie dem Klimaschutz leisten und seinem Ruf als international verlässlicher Geber auch in Krisenzeiten gerecht werden.
Österreich strebt prinzipiell die Umsetzung der Vorgabe an, je Mitgliedsland der Europäischen Union (EU) mindestens 0,7 Prozent des Bruttonationaleinkommens als Official Development Assistance-Quote (ODA-Quote) zu erreichen. Die angeführten Beitragsleistungen sind gemäß dem Entwicklungsausschuss (Development Assistance Committee – DAC) der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Organisation for Economic Co-operation and Development – OECD) zur Gänze auf die österreichische ODA-Quote anrechenbar und sollen eine Komponente zur Annäherung an dieses Ziel darstellen. Die Beitragsleistungen sollen ebenso gemäß dem vom OECD-DAC definierten Beitragsschlüssel für die Klimafinanzierung angerechnet werden.