Hauptgesichtspunkte des Entwurfs
Die Strompreise für industrielle Endverbraucher in Österreich und Europa haben in den vergangenen Jahren ein hohes Niveau erreicht und stellen ein Risiko für die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts dar. Bis sich die Dekarbonisierung des Stromsystems vollständig in niedrigeren Strompreisen niederschlägt, sind energie- und handelsintensive Industriezweige in Österreich weiterhin mit höheren Kosten sowie erheblichen Unsicherheiten hinsichtlich der künftigen Preisentwicklung konfrontiert.
Die österreichische Industriestrategie sieht daher zur Entlastung energie- und handelsintensiver Unternehmen vor, dass ein Industriestrompreis eingeführt wird. Dieser dient der Herstellung fairer Bedingungen mit wichtigen Wettbewerbs- und Handelspartnern. Die Wettbewerbsfähigkeit österreichischer Standorte insbesondere für energie- und handelsintensive Branchen wird dadurch für einen begrenzten Zeitraum abgesichert. Zudem wird das Risiko gemindert, dass hohe Stromkosten von der Elektrifizierung der Produktionsprozesse abhalten, die für die erfolgreiche Dekarbonisierung der Wirtschaft der Union unerlässlich ist. Mittelfristig werden die Strompreise durch strukturelle Maßnahmen nachhaltig gesenkt.
Die Novellierung des Standortabsicherungsgesetzes 2025 (SAG 2025) ist erforderlich, um dessen Anwendungsbereich auf die Jahre 2027, 2028 und 2029 zu erstrecken. Zusätzlich soll eine Anpassung an die geänderten beihilferechtlichen Vorgaben erfolgen.
Im Rahmen der Förderrichtlinien soll eine Standortgarantie in Bezug auf die Beschäftigten abgebildet sowie sichergestellt werden, dass die zur Erfüllung der Reinvestitionsverpflichtung gesetzten Maßnahmen nach Möglichkeit auch den Zielen der Stärkung der europäischen (EWR und Schweiz) Wertschöpfung, der technologischen Souveränität sowie resilienter Lieferketten Rechnung tragen.