Hauptgesichtspunkte des Entwurfs
Die vergangenen Entwicklungen auf europäischen Energiemärkten haben gezeigt, in welchem Ausmaß volatile und stark steigende Energiepreise innerhalb kurzer Zeit zu erheblichen Belastungen für Stromkundinnen/Stromkunden führen können.
Ziel des vorliegenden Strompreiskrisenmechanismus-Gesetzes (SPKMG) ist es daher, einen vorab festgelegten, befristeten Entlastungsmechanismus für den Fall außergewöhnlich hoher Großhandels- und Endkundenpreise zu schaffen. Bei dessen Aktivierung soll der Arbeitspreis von Haushaltskundinnen/Haushaltskunden innerhalb eines festgelegten Verbrauchskontingent begrenzt werden. Für alle sonstigen Endkundinnen/Endkunden soll eine einheitliche, verbrauchsbezogene Gutschrift vorgesehen werden. Damit sollen krisenbedingte Belastungen abgefedert und die Leistbarkeit der Stromversorgung während einer Strompreiskrise sichergestellt werden.
Der Strompreiskrisenmechanismus soll aus Bundesmitteln finanziert werden. Hierfür sollen die aus dem Energiekrisenbeitrag-Strom aufgrund der nach wie vor anhaltenden volatilen Sondersituation am Strommarkt resultierenden Mehreinnahmen zur Bedeckung der Ausgaben im Rahmen des Strompreiskrisenmechanismus herangezogen werden. Die insgesamt eingesetzten Bundesmittel sollen jedoch mit dem Betrag der im Gesetz näher bestimmten Einnahmen aus dem Energiekrisenbeitrag-Strom begrenzt sein. Damit soll sichergestellt werden, dass der fiskalische Aufwand des Mechanismus die durch die Strompreiskrise ausgelösten zusätzlichen Einnahmen des Bundes nicht überschreitet.
Der Mechanismus soll damit einen gesetzlich vorab festgelegten Schutz für Endkundinnen/Endkunden mit einer klaren fiskalischen Begrenzung verbinden. Die erforderlichen Mittel sollen bedarfsgerecht aus dem Bundesbudget bereitgestellt werden. Die gesetzlich festgelegte Obergrenze soll jedoch den insgesamt für den Strompreiskrisenmechanismus einsetzbaren Betrag beschränken.