Ministerialentwurf Gesetz
Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Mindestbesteuerungsgesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das Gebührengesetz 1957, das Konsulargebührengesetz 1992, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Feuerschutzsteuergesetz 1952, das Bewertungsgesetz 1955, das Bodenschätzungsgesetz 1970, die Bundesabgabenordnung, das Bundesfinanzgerichtsgesetz, das Krypto-Meldepflichtgesetz, das Finanzstrafgesetz, das Alkoholsteuergesetz 2022, das Tabaksteuergesetz 2022, das Tabakmonopolgesetz 1996, das Elektrizitätsabgabegesetz, das Erdgasabgabegesetz, das Energieabgabenvergütungsgesetz und das Haftungsgesetz-Kärnten geändert werden (Abgabenänderungsgesetz 2026 – AbgÄG 2026)
Kurzinformation
Ziele
- Entlastung von Unternehmen und deren Beschäftigten
- Verwaltungsvereinfachung und Digitalisierung
- Stärkung der Rechtssicherheit u.a. durch Anpassung des nationalen Rechts an EU-Recht und höchstgerichtliche Rechtsprechung
Inhalt
- Sachgerechtere steuerliche Behandlung von Schmutzzulagen
- Möglichkeit unterjährig einen Freibetragsbescheid im Zusammenhang mit Pflegeaufwendungen zu beantragen
- Erweiterung der Gruppenträgereigenschaft auf Verwaltungssparkassen
- Neuregelung der Altersbegünstigung bei Betriebsveräußerung oder -aufgabe
- Anhebung der Betragsgrenze für steuerfreie Ausfuhrlieferungen im Rahmen des Touristenexports
- Anpassung der steuerlichen Zuordnung von Einkünften aus Photovoltaikanlagen
- Einführung einer Bagatellschwelle im Alkoholsteuer- und Tabaksteuergesetz
- Ausschluss von Baranweisungen bei der Rückzahlung von Guthaben
- Vereinfachtes Meldeerfordernis für gemeinnützige Bauvereinigungen
- Einführung einer elektronischen Übermittlungsverpflichtung für Daten des Gewerbeinformationssystems Austria
- Umsetzung von Safe-Harbour-Regelungen im Rahmen des Mindestbesteuerungsgesetzes
- Angleichung der Konsulargebühren an das Gebührengesetz
Redaktion: oesterreich.gv.at
Stand: 22.10.2026