Apothekengesetz und Gesundheitstelematikgesetz, Änderung (158/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Apothekengesetz und das Gesundheitstelematikgesetz 2012 geändert werden

Kurzinformation

Ziele

  • Erleichterter Zugang zu Impfungen und Erhöhung der Durchimpfungsraten
  • Anpassungen im Gesundheitstelematikgesetz (GTelG)

Inhalt

  • Ermächtigung von Apothekerinnen/Apothekern zur Durchführung von Impfungen
  • Anpassungen im GTelG im Hinblick auf Impfungen in Apotheken

Stand: 04.11.2026

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Apothekerinnen/Apotheker mit einer bestimmten Impfausbildung sollen ermächtigt werden, gewisse Impfungen eigenverantwortlich in Apotheken durchzuführen. Dadurch soll ein niederschwelliges Angebot für Impfungen angeboten werden und die Impfbereitschaft und die Durchimpfungsrate erhöht werden. Das nichtpharmazeutische Personal einer Apotheke soll jedoch keine Impfungen durchführen dürfen.

Es sollen nur Personen ab 14 Jahren und ohne Verdacht auf akute Erkrankungen/Infektionen, ein erhöhtes Risiko durch die Impfung oder eine (bestehende) Schwangerschaft von Apothekerinnen/Apothekern geimpft werden dürfen.

Durch Verordnungen soll die Gesundheitsministerin/der Gesundheitsminister festlegen können, welche Impfungen in Apotheken verabreicht werden dürfen und welche Ausbildung Apothekerinnen/Apotheker dafür absolvieren müssen.

Die Impfermächtigung soll, beginnend im Jahr 2028, regelmäßig evaluiert werden.

Begleitend dazu sollen Detail-Anpassungen im GTelG vorgenommen werden.

Übermittelt von

Korinna Schumann

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz