Bundesgesetz zur Digitalisierung der CEMT-Genehmigungen (31/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz zur Digitalisierung der CEMT-Genehmigungen

Kurzinformation

Ziel 

Verwaltung der CEMT-Genehmigungen in der CEMT-Plattform (CEMT ist die "Conférence Européenne des Ministres des Transports", die Europäische Verkehrsministerkonferenz)  

Inhalt 

Digitalisierung der CEMT-Genehmigungen 

Stand: 23.06.2025

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs 

Mit dem vorliegenden Entwurf eines Bundesgesetzes zur Digitalisierung der CEMT-Genehmigungen soll ein wesentlicher Schritt zur Modernisierung und Digitalisierung des grenzüberschreitenden Güterverkehrs gesetzt werden. Die bisherige Papierform der CEMT-Genehmigungen soll durch eine elektronische Lösung ersetzt werden, um eine effizientere Zuteilung, Kontrolle und Verwaltung dieser Genehmigungen zu ermöglichen. Der Entwurf fügt sich in den Kontext der bestehenden Rechtslage, insbesondere der Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie über die Vergabe von CEMT-Genehmigungen (CEMT-VV), und des Güterbeförderungsgesetzes (GütbefG). Die CEMT-VV soll demgemäß weitgehend unberührt bleiben und weiterhin gelten, soweit dieses Gesetz keine spezifisch abweichenden Regelungen trifft. Auf diese Weise soll das durch die CEMT-VV etablierte Vergabesystem rechtssicher in eine digitale Umgebung überführt werden. Zentrale Neuerung soll die Einführung einer "CEMT-Plattform" samt "CEMT-Mobilapplikation" durch die OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) sein, über die CEMT-Genehmigungen zukünftig elektronisch verwaltet werden. Die Datenverarbeitung soll in klarer Verantwortungsteilung erfolgen: Die OECD soll als Systemanbieterin die Rolle einer Verantwortlichen im Sinne der DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) für sämtliche Daten, die in der Plattform und der Mobilapplikation gespeichert werden, übernehmen, während die Bundesministerin bzw. der Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur für die Verarbeitung der Daten hinsichtlich der Erteilung oder Entziehung der CEMT-Genehmigungen verantwortlich sein soll. Geregelt sein soll, welchen Stellen dabei eine Abfragebefugnis eingeräumt sein soll. Daneben soll das Gesetz Rechtssicherheit für die Verwendung der elektronischen Dokumente (Genehmigungsinformationsdokument und Fahrteninformationsdokument) schaffen, die die bisherige CEMT-Genehmigung und das "Fahrtenberichtsheft" ersetzen sollen. Die behördlichen Kontrollen sollen dadurch vereinheitlicht und vereinfacht werden: So sollen die Aufsichtsorgane über QR-Codes oder Fahrtidentifizierungsnummern auf die relevanten Daten zugreifen können. Insgesamt verfolgt das Gesetz das Ziel, den Verwaltungsaufwand für die beteiligten Behörden und Unternehmen zu reduzieren, die Verarbeitungssicherheit zu erhöhen, eine effektivere Kontrolle sicherzustellen und nicht zuletzt die unions- und völkerrechtlichen Vorgaben im Bereich Datenschutz sowie im Güterbeförderungswesen zu erfüllen. 

Übermittelt von

Peter Hanke

Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur