Mit der vorliegenden Gesetzesnovelle soll der Kreis der amtlichen Tierärztinnen/Tierärzte, welche die Schlachttier- und Fleischuntersuchung durchführen dürfen, erweitert werden, um Personalengpässen entgegenzuwirken. Zudem sollen die Bestimmungen im LMSVG im Hinblick auf den Internethandel angepasst werden. Damit sollen die amtlichen Kontrollen erleichtert und Wettbewerbsverzerrungen vermieden werden. Schließlich soll ein Verbot für bestimmte psychoaktive Stoffe in Lebensmitteln normiert werden.
Vorparlamentarisches Verfahren
Datum
Stand des vorparlamentarischen Verfahrens
02.12.2025
Einlangen im Nationalrat
02.12.2025
Ende der Begutachtungsfrist 19.01.2026
20.01.2026
Übermittlung an das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz