Organtransplantationsgesetz, Änderung (72/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Organtransplantationsgesetz geändert wird

Kurzinformation

Ziele

  • Gewährleisten von Rechtssicherheit betreffend den Geltungsbereich des Organtransplantationsgesetzes (OTPG)
  • Hintanhalten der Bewerbung und des Abschlusses bestimmter gewinnorientierter Rechtsgeschäfte

Inhalt

  • Klarstellung der Bestimmungen über den Geltungsbereich
  • Verschärfung der Regelungen über Werbe- und Gewinnverbote

Stand: 23.12.2025

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Neben einer Klarstellung hinsichtlich der wissenschaftlichen Forschung (zum Beispiel im Bereich der Ex-situ-Perfusion von zu Transplantationszwecken entnommenen Organen) soll aus aktuellem Anlass eine Verschärfung der Regelungen über bestimmte Werbe- und Gewinnverbote (sowie der daran anknüpfenden Verwaltungsstrafbestimmungen) erfolgen.

Bestehende rechtliche Rahmenbedingungen für den Abschluss und die Bewerbung von Rechtsgeschäften im Zusammenhang mit der Organtransplantation sind im Hinblick auf die voranschreitende Entwicklung der Geschäftsmodelle von (auch international agierenden) Organtourismusunternehmen unzureichend.

Dies betrifft etwa eine aktuell bekannt gewordene Konstellation, wonach bestimmte Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Organisation von mutmaßlich illegalen Organtransplantationen im Ausland über das Internet in Mitgliedstaaten beworben und im Anschluss Gegenstand gewinnorientierter Rechtsgeschäfte werden.

Die vorgeschlagenen Regelungen scheinen vor diesem Hintergrund notwendig, um dem Umgehen der Bestimmungen des OTPG entgegenwirken zu können. Sie sollen die Unzulässigkeit von Geschäftspraktiken sicherstellen, die den zentralen Grundsätzen des Organtransplantationsrechts (wie dem Grundsatz der freiwilligen und unentgeltlichen Spende) diametral entgegenstehen.

Übermittelt von

Korinna Schumann

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

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