Außenwirtschaftsgesetz, Änderung (81/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Außenwirtschaftsgesetz 2011 geändert wird

Kurzinformation

Ziel

Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen für Exporteure unter gleichzeitiger Wahrung österreichischer und europäischer Sicherheitsinteressen

Inhalt

  • Änderungen am Außenwirtschaftsgesetz (AußWG) aufgrund der Verordnung (EU) 2021/82 über eine Unionsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung, der technischen Unterstützung und der Durchfuhr betreffend Güter mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-Use-Verordnung)

  • Erleichterungen für die Wirtschaft im AußWG

  • formale Änderungen im AußWG

Stand: 17.02.2026

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Die Änderung von Rechtsvorschriften der Europäischen Union, insbesondere der Neufassung der Dual-Use-Verordnung, machen eine Novellierung des Außenwirtschaftsgesetzes erforderlich.

Die Mitgliedstaaten werden durch die Dual-Use-Verordnung ermächtigt, für die Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck, die nicht in Anhang I Dual-Use-Verordnung aufgeführt sind, aus bestimmten Schutzinteressen eine Genehmigungspflicht vorzuschreiben, etwa die Erstellung einer nationalen Kontrollliste. Es soll eine neue Verordnungsermächtigung für Güter mit doppeltem Verwendungszweck eingeführt werden.

Die Dual-Use-Verordnung stärkt den Schutz der Menschenrechte im Rahmen der Exportkontrolle durch die schärfere Kontrolle von Exporten von Gütern der digitalen Überwachung. Daher sollen insbesondere bei Meldeverfahren der zeitliche Rahmen abgesteckt und Unsicherheiten hinsichtlich allfälliger Genehmigungspflichten begrenzt werden.

Zudem enthält die Dual-Use-Verordnung neue Regelungen für technische Unterstützung betreffend Güter mit doppeltem Verwendungszweck. Die bisherigen Regelungen im AußWG über technische Unterstützung sollen nur mehr für Verteidigungsgüter gelten.

Das Verfahren für die Vorschreibung besonderer Genehmigungspflichten mit Bescheid soll aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und zur Wahrung der Menschenrechte weitgehend an das Verfahren zur Vorschreibung einer Genehmigungspflicht für Güter mit doppeltem Verwendungszweck mit Bescheid angeglichen werden.

Der neue Titel Sicherheitsexport-Gesetz (SichEx-G) anstelle von AußWG soll den Fokus auf Sicherheitsaspekte im Außenhandel hervorheben.

Weitere geplante Änderungen betreffen Erleichterungen für die Wirtschaft. Dazu zählen eine erleichterte elektronische Antragstellung, Aussetzung statt Widerruf beim nachträglichen Wegfall der Voraussetzungen für die Erteilung einer Genehmigung, Hinweispflichten bei der Weitergabe von Dual-Use-Gütern, Entkriminalisierung durch Meldepflichten statt Auflagen sowie die Überführung der Voranfrage in ein Genehmigungsverfahren.

Schließlich sollen formale Änderungen etwa betreffend  den Datenschutz und weitere Anpassungen an bestehende Übereinkommen vorgenommen werden.

Themen

Übermittelt von

Mag. Dr. Wolfgang Hattmannsdorfer

Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus

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