Gaswirtschaftsgesetz, Änderung (85/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Gaswirtschaftsgesetz 2011 geändert wird

Kurzinformation

Ziele

  • Benennung der zuständigen Behörden

  • Begleitregelungen für den Vollzug der VO (EU) 2024/1787 über die Verringerung der Methanemissionen im Energiesektor ("EU-Methanverordnung")

Inhalt

  • Festlegung der zuständigen Behörden

  • Begleitregelungen für den Vollzug der VO (EU) 2024/1787

Stand: 03.03.2026

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Die vorliegende Novelle des Gaswirtschaftsgesetzes (GWG) dient der Umsetzung der "EU-Methanverordnung". Diese soll als Teil des Europäischen Grünen Deals dazu beitragen, Methanemission von fossilen Energieträgern wie Rohöl, Kohle oder Erdgas zu reduzieren. Hierfür enthält die Verordnung einerseits Anforderungen an die genaue Messung, Quantifizierung, Überwachung und Meldung von Emissionen und andererseits Anforderungen an die Untersuchungen zur Leckerkennung und -reparatur sowie Reduzierung der Emissionen.
Zur Erreichung dieses Ziels werden die Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, nationale Behörden zu benennen, die dafür zuständig sind, die Einhaltung der in der Verordnung festgelegten Verpflichtungen durch Betreiberinnen/Betreiber, Unternehmen und Importeure zu gewährleisten und in weiterer Folge die Europäische Kommission darüber zu unterrichten.

Übermittelt von

Mag. Dr. Wolfgang Hattmannsdorfer

Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus

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