Ärztegesetz 1998, Änderung (95/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Ärztegesetz 1998 geändert wird

Kurzinformation

Ziele

Unanwendbarkeit der Sonderfachbeschränkung auf Fachärztinnen/Fachärzte für Allgemeinmedizin und Familienmedizin

Inhalt

Festlegung einer Ausnahme von der Sonderfachbeschränkung für Fachärztinnen/Fachärzte für Allgemeinmedizin und Familienmedizin

Stand: 10.04.2026

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Im Laufe der letzten Jahre hat sich in verschiedenen Bereichen ein punktueller berufsrechtlicher Anpassungsbedarf gezeigt. Im Gegensatz zu den letzten Novellen des Ärztegesetzes, die thematisch begrenzt waren, soll der gegenständliche Entwurf Änderungen in mehreren, nicht zusammenhängenden Bereichen enthalten.

Insbesondere sollen folgende Punkte behandelt werden:

  • Anpassungen im Kammerrecht (Konsensquoren, Beschlüsse des Präsidiums)
  • Klarstellung hinsichtlich Telemedizin
  • Berücksichtigung ergangener Judikatur (Erlöschen der Berufsberechtigung, Dokumentation)
  • Anpassungen im Zusammenhang mit der Einführung des Sonderfachs Allgemeinmedizin und Familienmedizin

Übermittelt von

Korinna Schumann

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz