Stellungnahme zu 34/BI (608/SBI)

Stellungnahme zu Bürgerinitiative

Stellungnahme zu der Bürgerinitiative betreffend "Austritt Österreichs aus der European Sky Shield Initiative (ESSI)" (34/BI)

Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlaments­direktion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.

Inhalt

Die European Sky Shield Initiative (ESSI), zu deren Beitritt Österreichs Verteidigungsministerin Klaudia Tanner eine Absichtserklärung (Letter Of Intent, LOI) und ein Memorandum Of Understanding (MOU) unterzeichnet hat, wird von Österreichs Bundesregierung primär als eine Einkaufsgemeinschaft betrachtet. Rechtliche Bedenken sieht die Bundesregierung durch einen Neutralitätsvorbehalt ausgeräumt.

Viele Neutralitäts-liebende Österreicher und Organisationen der Zivilgesellschaft sehen das vor dem Hintergrund der Tatsachen jedoch anders. Auch MFG Österreich – Menschen Freiheit Grundrechte hat seine Bedenken frühzeitig und vielfältig auf Kundgebungen und sogar in einem Volksbegehren angemeldet. Dass laut Bundesregierung Raketenabwehr für ein einzelnes kleines Land praktisch unmöglich ist darf nicht dazu führen, einem europäischen Raketenabwehrprogramm beizutreten: Österreich hat sich im Neutralitätsgesetz freiwillig verpflichtet, keine Militärbündnisse mit anderen Staaten einzugehen. Genau das wird aber schon durch den LOI angekündigt: „Absichtserklärung betreffend die Stärkung des europäischen Pfeilers in NATO‘s integrierter Luft- & Raketenabwehr durch die Europäische Sky Shield Initiative (ESSI)“ – das entspricht praktisch einem NATO-Beitritt durch die Hintertür.

Dass Raketenabwehr ein veraltetes und finanziell nicht tragbares Konzept ist, das seine technischen Erwartungen nicht erfüllt, wird der Welt aktuell in den USA/Israel/Iran-Konflikt vor Augen geführt. Gleichermaßen tragisch ist die mit dem Beitritt begangene Neutralitätsverletzung, die ein 99-seitiges Rechtsgutachten von Prof. Dr. Michael Geistlinger von der Universität Salzburg aufzeigt. Ausgehend von diesem öffentlich einsehbaren Gutachten hat MFG-Österreich diese parlamentarische Bürgerinitiative zum Ausstieg aus Sky Shield eingebracht, in der Beilage stellen wir auch eine Kopie dieses Gutachtens mit unseren farblichen Hervorhebungen bei. Ergänzend findet sich auf der MFG-Webseite eine breite Betrachtung und Analyse des Themas ‚Raketenabwehr‘, zu deren Vertiefung wir einladen – nachstehend der Link: https://www.mfg-oe.at/stoppt-sky-shield/

Dem Völkerrecht zu Folge greifen für Österreich die beiden Grundprinzipien des Neutralitätsrechts, nämlich die Pflicht
• zur Nichtteilnahme (Abstinenzprinzip) und
• zur Unparteilichkeit (Paritätsprinzip).
Sie sind das notwendige Gegengewicht zum Recht Österreichs, von Konflikten nicht beeinträchtigt zu werden.

Schutz vor Aggression bietet aber nur eine aktive und – vor allem – ehrliche Neutralität OHNE Doppel-Standards!

Daher ersuchen wir den Nationalrat, den Beitritt zur European Sky Shield Initiative (ESSI) in Form des Letter of Intent (LOI) und des Memorandum of Understanding (MOU) zu widerrufen, da sie gegen die Pflichten eines dauernd neutralen Staates verstoßen.

Stellungnahme von

MFG Österreich - Menschen Freiheit Grundrechte; Bundesvorstand

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