Stellungnahme zu Ministerialentwurf
Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz zur Stärkung der Selbstbestimmung von unmündigen Mädchen an Schulen mittels Einführung eines Kopftuchverbots
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Inhalt
Stellungnahme zum Gesetzesentwurf über das Kopftuchverbot für Schülerinnen unter 14 Jahren
Der geplante Gesetzesentwurf, der das Tragen eines Kopftuchs für Mädchen unter 14 Jahren an Schulen untersagt, wirft aus pädagogischer, gesellschaftlicher und verfassungsrechtlicher Sicht erhebliche Bedenken auf.
Das Ziel, Kinder vor äußerem Druck zu schützen und ihre Selbstbestimmung zu fördern, ist grundsätzlich zu begrüßen. Allerdings ist ein pauschales Verbot religiöser Kleidung kein geeignetes Mittel, um dieses Ziel zu erreichen. Statt individuelle Freiheit zu stärken, schränkt es sie ein – insbesondere jene von Mädchen, die ihren Glauben bewusst leben möchten.
Ein solches Gesetz vermittelt zudem das Signal, dass bestimmte religiöse Ausdrucksformen weniger akzeptiert oder erwünscht seien. Dies kann bestehende Vorurteile gegenüber muslimischen Schülerinnen verstärken und zu sozialer Ausgrenzung führen. Pädagogische Erfahrungen zeigen, dass Kinder sich in einem Klima der Akzeptanz und des Vertrauens besser entfalten können – nicht durch Verbote, sondern durch Aufklärung und Dialog.
Zudem steht der Entwurf im Spannungsfeld zu den Grundrechten, die Religionsfreiheit und das Recht auf Bildung einschließen. Eine demokratische Gesellschaft sollte Vielfalt als Bereicherung begreifen und religiöse Ausdrucksformen nicht unter Generalverdacht stellen.
Anstelle restriktiver Regelungen braucht es mehr Investitionen in Bildungsarbeit, Elternarbeit und interkulturelle Kompetenzförderung. Nur so können Kinder, unabhängig von Herkunft oder Religion, echte Selbstbestimmung erfahren und ihre Entscheidungen in einem offenen Umfeld treffen.
Wien, 16. Oktober 2025
Vorparlamentarisches Verfahren
| Datum | Stand des vorparlamentarischen Verfahrens | |
|---|---|---|
| 16.10.2025 | Einlangen |
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