Stellungnahme zu Ministerialentwurf
Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Eltern-Kind-Pass-Gesetz, das Kinderbetreuungsgeldgesetz und das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert werden
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Inhalt
Stellungnahme des Vereins Frauen für Frauen Burgenland
mit den Frauen-, Mädchen- und Familienberatungsstellen Oberwart, Güssing und Jennersdorf
zum Ministerialentwurf betreffend das Bundesgesetz, mit dem das Eltern-Kind-Pass-Gesetz,
das Kinderbetreuungsgeldgesetz und das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert werden
(60/ME XXVIII. GP)
Oberwart, am 10.11.2025
Allgemeine Anmerkungen
Der Verein Frauen für Frauen Burgenland begrüßt ausdrücklich das Ziel der Bundesregierung, mit der Weiterentwicklung des Eltern-Kind-Passes Gesundheit und psychosoziale Unterstützung von Familien frühzeitig zu fördern. Frühzeitige Begleitung kann wesentlich dazu beitragen, Eltern zu entlasten, die Entwicklung von Kindern positiv zu beeinflussen und familiäre Krisen zu verhindern.
Mit großer Sorge sehen wir jedoch, dass die im Gesetzesentwurf vorgesehenen psychosozialen Elternberatungen nicht ausdrücklich auch durch anerkannte Familienberatungsstellen durchgeführt werden sollen. Diese Auslassung würde eine bestehende, österreichweit erprobte Infrastruktur unberücksichtigt lassen und wertvolle Kompetenzen ungenutzt lassen.
Wir schließen uns inhaltlich den Positionen des Dachverbands Familienberatung sowie dem Netzwerk der österr. Frauen- und Mädchenberatungsstellen an und sprechen uns entschieden für eine Einbindung der Familienberatungsstellen als Anbieterinnen psychosozialer Elternberatung im Eltern-Kind-Pass-Gesetz und in der dazugehörigen Verordnung aus.
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Bedeutung der Familienberatungsstellen im ländlichen Raum
Unsere Beratungsstellen in Oberwart, Güssing und Jennersdorf sind Teil einer seit vielen Jahren gewachsenen Versorgungsstruktur im Südburgenland. In dieser ländlichen Region, wo Entfernungen groß und öffentliche Verkehrsanbindungen begrenzt sind, übernehmen Frauen-, Mädchen- und Familienberatungsstellen eine Schlüsselrolle in der niederschwelligen psychosozialen Versorgung.
Wir sind für viele Menschen die erste und oft einzige erreichbare Anlaufstelle, wenn Überforderung, Partnerschaftsprobleme, finanzielle Sorgen oder psychische Belastungen (auch im Kontext Schwangerschaft / Elternschaft) auftreten. Durch unser niederschwelliges, vertrauliches und kostenloses Angebot können wir Familien frühzeitig erreichen, Stabilisierung ermöglichen und so einen Beitrag zur Prävention von Krisen und Kindeswohlgefährdung leisten.
Gerade in strukturschwachen Regionen wäre der Ausschluss der Familienberatungsstellen aus dem Eltern-Kind-Pass-System ein erheblicher Rückschritt und würde bestehende Versorgungslücken vergrößern.
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Qualität und Fachkompetenz
Die psychosoziale Elternberatung erfordert Fachwissen und Erfahrung, das durch die interdisziplinären Teams der Familienberatungsstellen gewährleistet wird. Unsere Mitarbeiterinnen verfügen über Qualifikationen in Psychologie, Sozialarbeit, Pädagogik und Rechtsberatung. Dieses Wissen ermöglicht eine ganzheitliche Betrachtung familiärer Belastungen, die über den medizinischen Rahmen hinausgeht.
Im Zuge der Pilotphase der Eltern-Kind-Pass-Beratungen (2023–2025) haben die Familienberatungsstellen österreichweit ihre Kompetenz in der Durchführung solcher Beratungen unter Beweis gestellt.
Hebammen und Ärzt:innen leisten wertvolle Arbeit im medizinischen Bereich, verfügen aber naturgemäß nicht über dieselbe psychosoziale Beratungskompetenz, die für Themen wie Partnerschaft, Gewalt, Trennung oder psychische Krisen erforderlich ist.
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Synergien und Effizienz
Die Einbindung der Familienberatungsstellen ermöglicht eine effiziente Nutzung bestehender öffentlicher Strukturen. Durch die enge Zusammenarbeit zwischen medizinischen, psychologischen und sozialen Fachkräften können Doppelstrukturen vermieden, Synergien genutzt und präventive Effekte gestärkt werden. Damit wird nicht nur die Versorgungsqualität erhöht, sondern auch die nachhaltige und kosteneffiziente Umsetzung öffentlicher Gesundheitsziele unterstützt.
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Forderung und Schlussfolgerung
Der Verein Frauen für Frauen Burgenland fordert, dass Familienberatungsstellen – einschließlich jener, die gleichzeitig Frauen- und Mädchenberatungsstellen sind – im Gesetz und in der Verordnung explizit als Anbieter:innen psychosozialer Elternberatung benannt werden.
Nur so kann gewährleistet werden, dass bestehende Expertise, gewachsene regionale Strukturen und das Vertrauen der Bevölkerung in die Beratungsstellen für die Umsetzung des Eltern-Kind-Passes genutzt werden. Insbesondere im ländlichen Raum ist diese Einbindung unverzichtbar, um allen Familien – unabhängig von ihrem Wohnort – gleiche Chancen auf Unterstützung zu bieten.
Wir ersuchen daher um Berücksichtigung dieser Stellungnahme und stehen für weitere Auskünfte und Gespräche jederzeit gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Mag.a Magdalena Freißmuth (Geschäftsführung) & Mag.a Michaela Fassl (Fachliche Leitung)
für den Verein Frauen für Frauen Burgenland
mit den Frauen-, Mädchen- und Familienberatungsstellen
Oberwart, Güssing und Jennersdorf
Prinz Eugen-Str. 12, 7400 Oberwart
oberwart@frauenberatung-burgenland.at
www.frauenberatung-burgenland.at
Vorparlamentarisches Verfahren
| Datum | Stand des vorparlamentarischen Verfahrens | |
|---|---|---|
| 10.11.2025 | Einlangen |
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