Stellungnahme zu Ministerialentwurf
Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 geändert wird (42. KFG-Novelle)
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Inhalt
STELLUNGNAHME des Fachausschusses 2Rad in der Wirtschaftskammer Österreich zur 42. Kraftfahrgesetz-Novelle betreffend die Änderung der Prüfintervalle nach § 57a KFG für Fahrzeuge der Klasse L samt Bewertung der Wirkungsfolgenabschätzung (WFA)
Einleitung
Der Fachausschuss 2Rad in der Wirtschaftskammer Österreich unterstützt Maßnahmen zur Verwaltungsvereinfachung grundsätzlich ausdrücklich. Die im Entwurf der 42. KFG-Novelle vorgesehene Verlängerung der Prüfintervalle nach § 57a KFG für Fahrzeuge der Klasse L wird jedoch aus verkehrs- und sicherheitstechnischer Sicht abgelehnt.
Diese Stellungnahme bezieht sich ausschließlich auf Fahrzeuge der Klasse L, da hierfür die fachliche Zuständigkeit des Fachausschusses 2Rad besteht. Die spezifischen technischen Eigenschaften sowie das deutlich höhere Gefährdungspotenzial einspuriger Fahrzeuge erfordern aus unserer Sicht eine eigenständige Betrachtung.
Bei Motorrädern und motorisierten Zweirädern führen technische Mängel wesentlich unmittelbarer zu kritischen Fahrsituationen als bei mehrspurigen Fahrzeugen. Aufgrund der fehlenden fahrdynamischen Redundanzen und der unmittelbaren Exponiertheit der Lenker haben Defekte an sicherheitsrelevanten Komponenten oftmals gravierende Unfallfolgen.
Der vorliegende Entwurf lässt aus unserer Sicht eine nachvollziehbare sicherheitstechnische Interessenabwägung zwischen administrativer Entlastung und den daraus resultierenden Risiken für die Verkehrssicherheit vermissen.
Materielle Bewertung der geplanten Intervalländerung
Die europarechtlichen Vorgaben der Richtlinie 2014/45/EU definieren ausdrücklich lediglich Mindeststandards. Den Mitgliedstaaten bleibt insbesondere bei Fahrzeugen der Klasse L die Möglichkeit erhalten, strengere bzw. kürzere Prüfintervalle vorzusehen, sofern dies aus Gründen der Verkehrssicherheit sachlich geboten erscheint.
Die österreichischen Begutachtungsdaten zeigen bereits innerhalb der ersten Jahre relevante technische Mängelquoten bei Fahrzeugen der Klasse L, deutlich höher als bei der Klasse M, mit deutlicher Steigerung im weiteren Verlauf der Nutzung. Von einer mängelfreien Frühphase kann daher keine Rede sein.
Besonders relevant ist dabei, dass zahlreiche sicherheitskritische Bauteile bei Motorrädern erheblich kürzere Verschleiß- und Wartungszyklen aufweisen als bei Fahrzeugen der Klasse M:
- Motorradreifen erreichen häufig lediglich Laufleistungen von rund 4.000–8.000 km, während PKW-Reifen regelmäßig 40.000–60.000 km erreichen;
- Bremsflüssigkeit reagiert aufgrund geringerer Systemvolumina deutlich empfindlicher auf Alterung und Feuchtigkeitsaufnahme;
- Bremsbeläge und Bremsscheiben unterliegen aufgrund kompakter Bauweise einem wesentlich rascheren Verschleiß;
- auch Radlager, Lenkkopflager und Schwingenlager weisen deutlich kürzere Belastungs- und Wartungsintervalle auf.
Hinzu kommt, dass sich technische Defekte bei einspurigen Fahrzeugen unmittelbar auf Fahrstabilität und Fahrzeugkontrolle auswirken. Viele dieser Mängel werden von Nutzern im Rahmen üblicher Eigenkontrollen nicht oder erst spät erkannt.
Eine weitere Verlängerung der Prüfintervalle würde daher die Zeiträume vergrößern, in denen Fahrzeuge trotz sicherheitsrelevanter Verschleißzustände ohne verpflichtende technische Kontrolle am Straßenverkehr teilnehmen.
Besonders kritisch erscheint dies vor dem Hintergrund, dass die Prüfintervalle für Fahrzeuge der Klasse L bereits im Zuge der 37. KFG-Novelle ausgeweitet wurden. Die mittlerweile vorliegenden Mängelquoten sprechen aus unserer Sicht klar gegen eine neuerliche Verlängerung. Aus sicherheitstechnischer Sicht wäre vielmehr eine Rückkehr zur ursprünglichen 1-1-1-Regelung sachgerecht.
Die zitierten Mängelstatistiken und Begutachtungsdaten bestätigen diese Einschätzung eindeutig.
Bewertung der Wirkungsfolgenabschätzung (WFA)
Die vorliegende Wirkungsfolgenabschätzung behandelt die bestehende Prüfregelung im Wesentlichen als administrative Belastung, ohne die sicherheitstechnischen Auswirkungen einer reduzierten Prüfdichte ausreichend zu untersuchen.
Insbesondere fehlt eine eigenständige Betrachtung der besonderen Risikostruktur motorisierter Zweiräder. Allgemeine Hinweise auf Wartungspflichten, Eigenverantwortung oder technische Warnsysteme ersetzen keine nachvollziehbare Sicherheitsanalyse.
Gerade bei Fahrzeugen der Klasse L können technische Mängel innerhalb kurzer Zeit sicherheitskritische Auswirkungen entfalten. Die geplante Reduktion verpflichtender Überprüfungen stellt daher einen relevanten Eingriff in bestehende Sicherheitsmechanismen dar, dessen Folgen im Rahmen der WFA vertieft untersucht hätten werden müssen.
In ihrer derzeitigen Form bietet die Wirkungsfolgenabschätzung daher keine ausreichende Grundlage für eine sachlich fundierte Entscheidung über die geplante Änderung des § 57a KFG.
Empfehlungen
Der Fachausschuss 2Rad in der Wirtschaftskammer Österreich regt daher an,
1. die Wirkungsfolgenabschätzung um eine eigenständige sicherheitstechnische Bewertung der Fahrzeugklasse L zu ergänzen;
2. die besonderen technischen und fahrdynamischen Risiken einspuriger Kraftfahrzeuge ausdrücklich zu berücksichtigen;
3. von einer weiteren Verlängerung der Prüfintervalle für Fahrzeuge der Klasse L Abstand zu nehmen;
4. zumindest die bestehende Regelung beizubehalten und eine Rückkehr zur ursprünglichen 1-1-1-Regelung zu prüfen.
KommR Ferdinand O. Fischer
Vorsitzender Fachausschuss 2Rad in der Wirtschaftskammer Österreich
T 0676 5678 600
Vorparlamentarisches Verfahren
| Datum | Stand des vorparlamentarischen Verfahrens | |
|---|---|---|
| 28.05.2026 | Einlangen |
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