Stellungnahmen des EU-Ausschusses des Bundesrates
Der EU-Ausschuss des Bundesrates kann eine Stellungnahme zu einem EU-Vorhaben, das auf die Erlassung eines verbindlichen Rechtsaktes gerichtet ist, erstatten, wenn dieser verbindliche Rechtsakt die Erlassung bundesverfassungsgesetzlicher Bestimmungen erfordern würde, durch die die Zuständigkeit der Länder in Gesetzgebung oder Vollziehung eingeschränken würde. Die Daten enthalten Metadaten zu den Mitteilungen des EU-Ausschusses des Bundesrates selbst. Angeführt sind Titel, Zitation, Datum der letzten parlamentarischen Behandlung und die Gesetzgebungsperiode. Weiters sind die Daten zum parlamentarischen Verfahren der Mitteilung angeführt. In den Geschichtsseiten werden Dokumente und Verweise auf EU-Beschlüsse bereitgestellt. Eine detaillierte und vollumfängliche Beschreibung der Daten entnehmen Sie bitte der JSON-Beschreibungen.
Die bereitgestellten Daten können je nach Verfahrensstufe voneinander abweichen. Die Dokumentation der Detaildaten bezieht sich auf das abgeschlossene parlamentarische Verfahren. Die Systematik der Dokumentation gilt für alle Phasen des parlamentarischen Verfahrens.