Open Data Showcases - Verhandlungsgegenstände 02.01.2025

Was passiert mit Gesetzesinitiativen in den Ausschüssen?

Wie werden Gesetzes­initiativen in den Ausschüssen behandelt?

Ausschüsse nehmen eine wichtige Rolle in der Arbeitsteilung des Nationalrats ein, wie sich auch in anderen Showcases zeigt. Zu den Hauptaufgaben der Ausschüsse zählt die Behandlung von Gesetzesinitiativen. Bevor eine Gesetzesinitiative im Plenum des Nationalrats behandelt wird, erfolgt in der Regel eine Zuweisung an den fachlich zuständigen Ausschuss. Dort wird die Initiative von einer ausgewählten Gruppe von Abgeordneten bearbeitet. Dieser Showcase beleuchtet den Verlauf der Gesetzesinitiativen in den Ausschüssen und abschließenden Entscheidungen darüber. Dafür liegen Daten seit Jänner 1996, dem Beginn der XX. Gesetzgebungsperiode (GP), vor. Der Fokus liegt auf Regierungsvorlagen und selbständigen Anträgen von Abgeordneten auf Erlassung von Gesetzen (Initiativanträge). Darüber hinaus beschäftigten sich Ausschüsse sehr häufig mit Entschließungsanträgen und verschiedenen Berichten, die in diesem Showcase nicht thematisiert werden.

Gesetzesinitiativen werden vom Ausschuss in der Regel auf eine von drei Arten behandelt: Annahme, Ablehnung oder Nichterledigung. Bei Annahme oder Ablehnung wird jeweils ein entsprechender Ausschussbericht erstellt, der über die Beratungen informiert und einen Antrag an den Nationalrat enthält. Jeder Bericht muss im Nationalrat diskutiert werden. Ist der Bericht positiv – also die Annahme eines Gesetzentwurfs beantragt – wird über diesen abgestimmt. Bleiben die Ausschüsse bis zum Ablauf der Gesetzgebungsperiode nicht ohne Berichterstattung, verfallen diese Gesetzesinitiativen (Ausnahmen von diesem sogenannten Diskontinuitätsprinzip bestehen u. a. für Volksbegehren, Berichte des Rechnungshofes und der Volksanwaltschaft).

Barrierefreie Alternative / CSV, 393 BYTES

Die erste Abbildung zeigt, wie sich die Behandlung von Gesetzesinitiativen in den Ausschüssen im Untersuchungszeitraum entwickelt hat. Der Großteil an Initiativen – im Durchschnitt etwa 60 Prozent– wird angenommen, während nur ein geringer Teil abgelehnt wird. Zwischen 16 und 45 Prozent aller analysierten Gegenstände werden allerdings vertagt und bis zum Ende der Gesetzgebungsperiode nicht mehr abgeschlossen. Ein kleiner Teil der Gesetzesinitiativen erfährt eine "sonstige" Behandlung – darunter fallen zum Beispiel Miterledigungen. In diesem Verfahren wird eine Gesetzesinitiative ohne Abstimmung abgeschlossen, indem sie mit einer inhaltlich vergleichbaren Initiative mitbehandelt wird.

Wie groß sind die Unterschiede zwischen Initiativen der Regierung und Opposition?

Wie eine Gesetzesinitiative behandelt wird, hängt stark davon ab, wer sie einbringt. Die Klubs der Regierungsparteien stellen im Nationalrat in aller Regel eine Mehrheit der Abgeordneten, wodurch Initiativen aus den Reihen der Regierungsklubs viel wahrscheinlicher angenommen werden. Genauso können die Regierungsklubs mit ihrer Mehrheit Initiativen der Opposition ablehnen oder vertagen. Für die zweite Abbildung wurden daher die Gesetzesinitiativen nach dem Regierungsstatus der Parlamentsklubs, aus denen die Antragsteller:innen kommen, aufgeteilt.

Barrierefreie Alternative / CSV, 269 BYTES

Wie zu erwarten gibt es deutliche Unterschiede in der Behandlung der Initiativanträge von Regierungs- und Oppositionsklubs. Im Untersuchungszeitraum sind nahezu alle Anträge von Abgeordneten der Oppositionsklubs entweder abgelehnt geworden oder unerledigt geblieben, nur 43 der insgesamt 1.844 Initiativen wurden angenommen – das entspricht gerade einmal 2 Prozent. Genau umgekehrt ist das Bild bei Anträgen von Regierungsklubs. Diese Kategorie umfasst sowohl Regierungsvorlagen als auch Initiativanträge von Abgeordneten der Regierungsklubs. Über 90 Prozent der 3.705 Anträge wurden im zuständigen Ausschuss angenommen. Bei Anträgen, die zusammen von Abgeordneten von Regierungs- und Oppositionsklubs gestellt werden, sind die Werte annähernd identisch.

Gesetzes­initiativen der Opposition im Zeitverlauf

Wie hat sich die Behandlung von Gesetzesinitiativen der Opposition in den Ausschüssen geändert? Im Zeitverlauf zeigt sich eine Zunahme von Nichterledigungen und gegenläufig dazu ein Rückgang von Ablehnungen (siehe Abbildung 3). Sonstige Behandlungen sind im Beobachtungszeitraum ebenso rückläufig. Angenommene Initiativanträge der Opposition bewegen sich im niedrigen einstelligen Prozentbereich. Eine Ausnahme bildet dabei die XXVI. Gesetzgebungsperiode. Das liegt allerdings daran, dass während der Amtszeit der nicht parteigebundenen Bundesregierung Bierlein, die zu einem großem Teil in diese GP fällt, alle Parlamentsparteien der Opposition zugerechnet wurden. Somit galten in diesen Monaten alle Gesetzesanträge als Oppositionsanträge, die aufgrund des freien Spiels der Kräfte im Nationalrat auch eine höhere Chance hatten, angenommen zu werden.

Barrierefreie Alternative / CSV, 408 BYTES

Abänderungen von Gesetzes­initiativen in den Ausschüssen

Die Tatsache, dass Initiativen der Regierungsklubs meist Unterstützung finden und jene der Opposition meist nicht behandelt oder abgelehnt werden, bedeutet aber nicht, dass Initiativen von den Ausschüssen einfach nur "durchgewunken" werden. Jedes Ausschussmitglied hat die Möglichkeit, einen Abänderungsantrag zu einer Gesetzesinitiative zu stellen. Über diesen Antrag wird dann im Ausschuss mit einfacher Mehrheit abgestimmt. Wird er angenommen, wird der Gegenstand abgeändert. Wie häufig das vorkommt, veranschaulicht die vierte Abbildung, aufgeschlüsselt nach allen angenommenen Gesetzesinitiativen pro Gesetzgebungsperiode.

Barrierefreie Alternative / CSV, 250 BYTES

Die gelben Segmente der Balken zeigen den Anteil der Initiativen, die durch mindestens einen erfolgreichen Abänderungsantrag überarbeitet wurden. Es zeigt sich, dass in den Ausschüssen somit zwar ein erheblicher Teil der Initiativen erst nach einer Abänderung angenommen wird, dieser Anteil über die letzten Jahrzehnte aber kontinuierlich abgenommen hat. Während in der XX. Gesetzgebungsperiode 63 Prozent aller Gesetzesinitiativen im Ausschuss abgeändert wurden, liegt dieser Wert in den letzten GPs nur noch bei knapp einem Drittel.
Dieser Trend lässt verschiedene Schlüsse zu: Entweder werden die politischen Aushandlungsprozesse zunehmend bereits vor der parlamentarischen Behandlung eines Gegenstandes abgeschlossen, oder die politisch notwendigen Abänderungen erfolgen nach der Ausschussbehandlung im Plenum des Nationalrats. Während wir die Diskussionen, die vor der parlamentarischen Behandlung stattfinden, nicht statistisch auswerten können, ist es sehr wohl möglich, einen Blick auf die Abänderungen von Gesetzesanträgen im Plenum zu werfen.

Barrierefreie Alternative / CSV, 245 BYTES

Diese Abbildung verdeutlicht, dass sich der Anteil der nach der Ausschussbehandlung im Plenum geänderten, angenommenen Gesetzesinitiativen im Untersuchungszeitraum kaum verändert hat. Es werden seit 1996 konstant zwischen 20 und 30 Prozent der Gesetzesanträge im Plenum abgeändert, bevor sie akzeptiert werden. Diese Werte bieten keinen Hinweis darauf, dass sich Abänderungen von den Ausschüssen ins Plenum verlagern. Der Rückgang der Abänderungen im Ausschuss (siehe Abbildung 4) ist daher auf andere Ursachen zurückzuführen.

Wie wurde es gemacht?