Der Gesetzgebungsprozess auf europäischer Ebene erfolgt anders als in den Mitgliedstaaten der EU: Der Rat der EU und damit die Vertreter:innen der Regierungen der Mitgliedstaaten spielen in der EU-Gesetzgebung noch immer eine zentrale Rolle. Das EU-Parlament, dessen Rechte in diesem Zusammenhang bereits stark ausgeweitet wurden, hat kein Recht auf Gesetzesinitiative, dieses kommt nur der EU-Kommission zu.
Angenommen werden die von der Kommission vorgeschlagenen Rechtsvorschriften aber vom Parlament und vom Rat der EU. Für diese Kooperation im Entscheidungsprozess gibt es verschiedene Verfahren, wobei diese durch den Vertrag von Lissabon stark vereinfacht wurden. In der Mehrheit der Fälle kommt nun das "ordentliche Gesetzgebungsverfahren" zur Anwendung, in dem das Europäische Parlament gleichberechtigt mit dem Rat der EU im Gesetzgebungsprozess mitbestimmt.
Die Gewaltenteilung – Gesetzgebung durch das Parlament, Ausführung durch die Regierung (Verwaltung) – ist somit auf EU-Ebene nicht voll durchgeführt. Damit die nationalen Parlamente der Mitgliedstaaten die Gesetzgebungstätigkeit ihrer Regierungsmitglieder auf EU-Ebene kontrollieren und beeinflussen können, hat jeder Mitgliedstaat eigene Verfahren zur Mitwirkung der nationalen Parlamente geschaffen.