Parlamentarische Enqueten im Bundesrat
Parlamentarische Enqueten dienen der umfassenden Information der Mitglieder des Bundesrats in ausgewählten Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit des Bundesrats fallen. Für die Durchführung einer parlamentarischen Enquete ist ein Beschluss des Bundesrats notwendig.
Im Verlauf einer Enquete, der auch die Einholung einer schriftlichen Stellungnahme vorangehen kann, werden Sachverständige und andere Auskunftspersonen angehört. Nominierte Teilnehmer:innen können das Wort ergreifen. Inhaltliche Beschlüsse werden im Rahmen einer Enquete nicht gefasst. Enqueten sind, sofern der Bundesrat nichts anderes beschlossen hat, für Vertreter:innen der Medien zugänglich.
Nicht zu verwechseln sind parlamentarische Enqueten mit den Enquete-Kommissionen des Nationalrats und dem Enqueterecht.