Bundesversammlung

Die Mitglieder des Nationalrats und des Bundesrats bilden zusammen die Bundesversammlung. 

Zusammensetzung

In Österreich sind die beiden Organe der Gesetzgebung des Bundes, der Nationalrat und der Bundesrat, organisatorisch voneinander getrennt. Die Mitglieder der beiden Kammern bilden aber gemeinsam ein drittes parlamentarisches Organ: die Bundesversammlung.

Die Bundesversammlung setzt sich somit aus den 183 Abgeordneten zum Nationalrat und den 61 Mitgliedern des Bundesrats zusammen. 

Das Bundes-Verfassungsgesetz weist der Bundesversammlung fünf verschiedene Aufgaben zu. In erster Linie betreffen sie das Amt des Bundespräsidenten oder der Bundespräsidentin.

Die Aufgaben der Bundesversammlung

Im Überblick hat die Bundesversammlung folgende Aufgaben:

  • Angelobung des Bundespräsidenten oder der Bundespräsidentin 
  • Volksabstimmung zur Absetzung des Staatsoberhauptes: Beschluss zur Durchführung einer Volksabstimmung auf Antrag des Nationalrats
  • Entscheidung über die behördliche Verfolgung des Staatsoberhauptes auf Antrag des Nationalrats
  • Entscheidung über die Anklage des Staatsoberhauptes vor dem Verfassungsgerichtshof wegen Verletzung der Bundesverfassung
  • Beschluss einer Kriegserklärung

Eine detailliertere Erklärung der Aufgaben findet sich in den FAQs.

Sitzungen der Bundesversammlung

Die Sitzungen der Bundesversammlung sind öffentlich - das heißt, sie werden nicht unter Ausschluss der Öffentlichkeit abgehalten. Nach Maßgabe der räumlichen Verfügbarkeiten können die Sitzungen der Bundesversammlung besucht werden. Die Sitzungen werden vom ORF live übertragen und stehen in der Mediathek als Livestream zur Verfügung.

Der Vorsitz wird abwechselnd vom/von der Präsident:in des Nationalrats und vom/von der Präsident:in des Bundesrats geführt. Für die Verhandlungen ist die Geschäftsordnung des Nationalrates sinngemäß anzuwenden.

Was versteht man unter der Bundesversammlung und was sind ihre Aufgaben?