Das österreichische Parlament hat zwei voneinander unabhängige Kammern: den Nationalrat und den Bundesrat. Sie sind gemeinsam für die Gesetzgebung auf Bundesebene verantwortlich. Der Nationalrat ist die Abgeordnetenkammer des österreichischen Parlaments. Der Bundesrat ist die Vertretung der Bundesländer. Gesetze und andere Initiativen werden zunächst im Nationalrat beraten und gegebenenfalls beschlossen. Anschließend werden diese im Bundesrat behandelt. In besonderen Fällen treten Nationalrat und Bundesrat gemeinsam als Bundesversammlung zusammen.
Nationalrat & Bundesrat
Hier finden Sie alles zu den beiden gesetzgebenden Kammern des österreichischen Parlaments im Überblick.
Nationalrat
Der Nationalrat setzt sich aus 183 Abgeordneten zusammen. Er wird bei den Nationalratswahlen jeweils für eine fünfjährige Gesetzgebungsperiode gewählt. Gesetze und Initiativen vorzuschlagen, zu diskutieren und zu beschließen, ist die wichtigste Aufgabe des Nationalrats.
Die Abgeordneten debattieren über sogenannte Verhandlungsgegenstände. Das können unter anderem Gesetzesvorschläge, Initiativen, Staatsverträge, Berichte, Petitionen und Bürger:innen-Initiativen oder EU-Themen sein. Die Diskussion erfolgt in den Fachausschüssen sowie in den Plenarsitzungen. Als direkt vom Volk gewähltes Organ hat der Nationalrat aber auch wichtige Kontrollfunktionen inne: Durch Anfragen prüft er die Arbeit der Bundesregierung und kann sogar der gesamten Bundesregierung oder einzelnen ihrer Mitglieder das Vertrauen entziehen und so ihre Amtsenthebung erzwingen.
Am Beginn einer Gesetzgebungsperiode wählt der Nationalrat aus seiner Mitte eine Präsidentin oder einen Präsidenten, eine Zweite Präsidentin oder einen Zweiten Präsidenten und eine Dritte Präsidentin oder einen Dritten Präsidenten.
Bundesrat
Der Bundesrat hat derzeit 60 Mitglieder. Seine primäre Aufgabe ist die Mitwirkung der neun Bundesländer an der Bundesgesetzgebung, weswegen er auch oft als "Länderkammer" bezeichnet wird. Die Mitglieder werden von den Landtagen in den Bundesrat entsandt und spiegeln in etwa die politische Zusammensetzung des jeweiligen Landtages wider. Nach einer Landtagswahl kann es daher einen Wechsel bei der Mandatsverteilung im Bundesrat geben – man spricht von einer "partiellen Erneuerung" des Bundesrats.
Der Bundesrat hat ein Einspruchsrecht gegen Gesetzesbeschlüsse des Nationalrats, in manchen Fällen besteht auch ein Zustimmungsrecht. Während Einsprüche nur aufschiebende Wirkung haben und mittels Beharrungsbeschluss des Nationalrats überwunden werden können, hat eine Verweigerung der Zustimmung absolute Wirkung. Der Bundesrat verfügt weiters über verschiedene Kontrollinstrumente und hat auch Möglichkeiten zur Mitwirkung bei der EU-Gesetzgebung.
Führungen und Sitzungen im Parlament
Wir freuen uns, Sie bei einer unserer kostenlosen Führungen oder bei einer Plenarsitzung willkommen zu heißen. Informationen zur Anmeldung und aktuelle Termine finden Sie hier:
Weiterführende Informationen
Mehr Informationen zu den Aufgaben von Nationalrat, Bundsrat und Bundesversammlung: