Weg eines Bundesgesetzes

Beurkundung und Kundmachung

Beurkundung

Bevor ein Gesetz in Kraft tritt, muss der/die Bundespräsident:in bestätigen, dass es ordnungsgemäß zustande gekommen ist. Danach wird es im Bundesgesetzblatt kundgemacht.

Hat der Bundesrat ein Gesetz beschlossen oder der Nationalrat sich mit einem Beharrungsbeschluss über Einwände hinweggesetzt, kann ein Gesetz in Kraft treten.

Dazu muss der/die Bundespräsident:in den Gesetzesbeschluss beurkunden. Damit wird bestätigt, dass das Gesetz in einem korrekten Verfahren zustande gekommen ist.

Danach unterschreibt auch der/die Bundeskanzler:in das Gesetz. Dieser Akt wird Gegenzeichnung genannt.

Kundmachung

Im Anschluss wird das Gesetz im Bundesgesetzblatt kundgemacht, also veröffentlicht. Das geschieht, um allen Interessierten die Möglichkeit zu geben, den Inhalt eines Gesetzes kennenzulernen. Am Tag nach der Kundmachung oder an einem Tag, der im Gesetz bestimmt ist, tritt das Gesetz in Kraft. Das heißt, dass sich ab diesem Tag jeder Mensch in Österreich an die Vorschriften dieses Gesetzes halten muss.

Während es bis vor einigen Jahren noch ein "Blatt" gab, also das Bundesgesetzblatt gedruckt wurde, erscheint es heute im Internet. Auf der Website Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) kann man das aktuelle Bundesgesetzblatt einsehen und die aktuelle Fassung eines Gesetzes nachlesen. Man kann dort auch einen Newsletter abonnieren, der täglich über neue Gesetze informiert.

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