Viele wichtige Angelegenheiten, die mehr als einen Staat betreffen, werden gemeinsam von den Mitgliedern der Europäischen Union (EU) geregelt. Es gibt aber auch Probleme, die z. B. nur Österreich und einen anderen EU-Staat oder Österreich und Nicht-EU-Mitglieder betreffen. In einem solchen Fall werden Staatsverträge geschlossen, in denen sich alle Beteiligten verpflichten, sich genau daran zu halten und in ihrem Staat für die Umsetzung zu sorgen. Ein berühmtes Beispiel dafür ist der Staatsvertrag von Wien aus dem Jahr 1955.
Die Verhandlung und der Abschluss von Staatsverträgen ist eine Sache der Bundesregierung. Sie vertritt die Republik gegenüber anderen Staaten. Eine Besonderheit in Österreich ist, dass die allermeisten Staatsverträge nicht in ein Gesetz "umgewandelt" werden müssen. Man sagt, dass sie "unmittelbar gelten". Allerdings muss sich vorher der Nationalrat mit ihnen befassen. Er muss Staatsverträge, die einen politischen Inhalt haben oder die bestehende Gesetze ändern bzw. ergänzen, genehmigen. Ebenso muss er Staatsverträge, mit denen die Grundlagen der EU geändert werden, genehmigen.
Die meisten Staatsverträge werden genauso wie Gesetzesinitiativen im Ausschuss und im Plenum behandelt und anschließend dem Bundesrat vorgelegt. Wenn ein Staatsvertrag Angelegenheiten betrifft, die von den Bundesländern selbstständig geregelt werden, dann muss der Bundesrat der Genehmigung zustimmen. Wichtig ist: Nationalrat und Bundesrat schließen den Staatsvertrag nicht ab. Sie genehmigen einen Akt der Bundesregierung, sie "wirken" so "an der Vollziehung mit", wie das auch in anderen Bereichen öfter geschieht.