Beurkundung
Bevor ein Gesetz in Kraft tritt, muss der/die Bundespräsident:in bestätigen, dass es ordnungsgemäß zustande gekommen ist. Danach wird es im Bundesgesetzblatt kundgemacht.
Hat der Bundesrat ein Gesetz beschlossen oder der Nationalrat sich mit einem Beharrungsbeschluss über Einwände hinweggesetzt, kann ein Gesetz in Kraft treten.
Dazu muss der/die Bundespräsident:in den Gesetzesbeschluss beurkunden. Damit wird bestätigt, dass das Gesetz in einem korrekten Verfahren zustande gekommen ist.
Danach unterschreibt auch der/die Bundeskanzler:in das Gesetz. Dieser Akt wird Gegenzeichnung genannt.