Entwürfe für eine neue Verfassung
Dem Unterausschuss des Verfassungsausschusses lagen im Wesentlichen vier Entwürfe vor, welche die Grundlage der Beratungen bildeten:
Erstens, der sogenannte Renner-Mayr-Entwurf, der gemeinsam von Karl Renner und Michael Mayr erarbeitet worden war:
Zweitens, der Linzer Entwurf, in welchem Michael Mayr die Ergebnisse der Linzer Länderkonferenz vom April 1920 zusammengefasst hat:
Drittens, der Entwurf der Großdeutschen Vereinigung, von Franz Dinghofer der Nationalversammlung am 18. Mai 1920 vorgelegt:
Viertens, ein weiterer Entwurf aus der Feder von Michael Mayr, der Nationalversammlung am 25. Juni 1920 vorgelegt: