Beratungsgrundlagen

Vier Entwürfe waren Grundlage der Beratungen im Verfassungsausschuss.

Entwürfe für eine neue Verfassung

Dem Unterausschuss des Verfassungsausschusses lagen im Wesentlichen vier Entwürfe vor, welche die Grundlage der Beratungen bildeten:

Erstens, der sogenannte Renner-Mayr-Entwurf, der gemeinsam von Karl Renner und Michael Mayr erarbeitet worden war:

Zweitens, der Linzer Entwurf, in welchem Michael Mayr die Ergebnisse der Linzer Länderkonferenz vom April 1920 zusammengefasst hat:

Drittens, der Entwurf der Großdeutschen Vereinigung, von Franz Dinghofer der Nationalversammlung am 18. Mai 1920 vorgelegt:

Viertens, ein weiterer Entwurf aus der Feder von Michael Mayr, der Nationalversammlung am 25. Juni 1920 vorgelegt: