Faktisch besaß der neue Staat aber auch zuvor keine wirkliche Staatsgewalt in diesen Gebieten: Bei der Wahl am 16. Februar 1919 konnten im Wahlkreis "Deutsch-Südtirol" ausschließlich die Bürger:innen des politischen Bezirks Lienz ihre Stimmen abgeben, da der Rest des Wahlkreises von italienischen Truppen besetzt war. In Kärnten war eine Wahl in großen Teilen des Bezirks Völkermarkt sowie im Kanaltal wegen der Besetzung durch jugoslawische bzw. italienische Truppen nicht durchführbar, ähnlich verhielt es sich in der Untersteiermark. In Mähren und Böhmen fanden die Wahlen überhaupt nicht statt. So konnte in der ersten freien Wahl der jungen Republik die Bevölkerung in nur 22 von 38 vorgesehenen Wahlkreisen ihre Stimme für die Konstituierende Nationalversammlung ungehindert abgeben, in dreien war die Stimmabgabe nur eingeschränkt möglich.
Auch bei der Nationalratswahl 1920 gab es noch keine Klarheit: Während 24 von 26 Wahlkreise am 17. Oktober wählten, konnte die Wahl in Kärnten erst nach der Volksabstimmung über den ungeteilten Verbleib bei Österreich am 20. Oktober abgehalten werden. Kärnten wählte am 19. Juni 1921. Die Republik hatte zudem die Verwaltungshoheit im durch den Vertrag von St. Germain Österreich zugesprochenen Burgenland erst im Herbst 1921 übernommen, hier konnte die Wahl also erst am 18. Juni 1922 abgehalten werden.