Im Nationalrat werden solche Berichte in der Regel einem Ausschuss zur so genannten Enderledigung zugewiesen, das heißt, sie werden vom Plenum des Nationalrats nicht mehr in Verhandlung genommen. Debatte und Abstimmung über alle Berichte der Bundesregierung und ihrer Mitglieder im Ausschuss sind öffentlich. Der Zutritt erfolgt allerdings nach Maßgabe der räumlichen Möglichkeiten, wobei Medienvertreter:innen bevorzugt werden.
Der Ausschuss kann aber aus wichtigen Gründen beschließen, den Bericht nicht endzuerledigen. Auch die Klubs haben das Recht, eine gewisse Anzahl von Verlangen auf Nicht-Enderledigung zu stellen. In diesen Fällen wird der Bericht durch den Ausschuss vorberaten und in der Folge im Plenum einer Debatte und Abstimmung unterzogen. In einzelnen Fällen, z. B. jenem des Sicherheitsberichts, werden Berichte auch genutzt, um langfristige politische Beschlüsse in Abstimmung zwischen Bundesregierung und Nationalrat zu fassen. Das ist etwa regelmäßig bei der Festlegung der Österreichischen Sicherheitsstrategie der Fall. Mit der Kenntnisnahme eines Berichts bringt der Nationalrat dann seine Zustimmung dazu zum Ausdruck.