Misstrauensvotum
Der Nationalrat kann der Bundesregierung oder einzelnen ihrer Mitglieder durch ausdrückliche Entschließung das Vertrauen entziehen. Das Misstrauensvotum ist das schärfste Mittel der politischen Kontrolle. Es bringt zum Ausdruck, dass die Bundesregierung oder eines ihrer Mitglieder keine Unterstützung mehr durch die Mehrheit im Nationalrat hat. In diesem Fall ist die Bundesregierung oder der/die betreffende Bundesminister:in vom Bundespräsidenten bzw. von der Bundespräsidentin des Amtes zu entheben.
Ein derartiger Beschluss wird mit einfacher Mehrheit gefasst, aber es ist notwendig, dass die Hälfte der Mitglieder des Nationalrates anwesend ist. Auf schriftliches Verlangen eines Fünftels der Abgeordneten ist die Abstimmung über einen eingebrachten Misstrauensantrag auf den zweitnächsten Werktag zu vertagen. Diese Regelungen sollen verhindern bzw. erschweren, dass bei vorübergehender geringer Anwesenheit (z. B. aufgrund einer Grippewelle) Zufallsmehrheiten dazu genutzt werden, der Regierung das Vertrauen zu entziehen.