Kundmachung und Inkraftreten
Die Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse wurde mit BGBl. I Nr. 99/2014 kundgemacht und trat am 1.1.2015 in Kraft.
Änderung: BGBl. I Nr. 63/2021
Anlage 1 zum GOG
Die Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse wurde mit BGBl. I Nr. 99/2014 kundgemacht und trat am 1.1.2015 in Kraft.
Änderung: BGBl. I Nr. 63/2021
Anlage 1 zum GOG
§ 1 Antrag und Verlangen auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses
§ 2 Kurze Debatte über einen Antrag oder ein Verlangen
§ 3 Beratung und Beschlussfassung im Geschäftsordnungsausschuss
§ 4 Einsetzung und Konstituierung eines Untersuchungsausschusses
§ 7 Bestellung des Verfahrensrichters und des Verfahrensanwaltes
§ 8 Voraussetzungen für die Ernennung und Stellung als Verfahrensrichter
§ 9 Aufgaben des Verfahrensrichters
§ 10 Voraussetzungen für die Ernennung und Stellung als Verfahrensanwalt
§ 11 Aufgaben des Verfahrensanwaltes
§ 12 Beratung über Hinweise des Verfahrensrichters oder des Verfahrensanwaltes
§ 13 Bestellung und Beauftragung des Ermittlungsbeauftragten
§ 14 Rechte und Pflichten des Ermittlungsbeauftragten
§ 15 Sonstige teilnahmeberechtigte Personen
§ 16 Sitzungen des Untersuchungsausschusses
§ 17 Medienöffentliche und vertrauliche Sitzungen
§ 18 Beratungen des Untersuchungsausschusses
§ 24 Grundsätzlicher Beweisbeschluss
§ 25 Ergänzende Beweisanforderungen
§ 26 Unterrichtung über Beweisbeschlüsse und ergänzende Beweisanforderungen
§ 27 Vorlage von Beweismitteln
§ 28 Ladung von Auskunftspersonen mit Beschluss
§ 29 Ladung von Auskunftspersonen auf Verlangen
§ 30 Inhalt der Ladung und Festlegung der Reihenfolge der Befragungen
§ 33 Rechte und Pflichten von Auskunftspersonen
§ 34 Unzulässigkeit der Befragung als Auskunftsperson
§ 35 Aussagepflicht von öffentlich Bediensteten und Verständigung der Dienstbehörde
§ 36 Folgen des Ausbleibens von Auskunftspersonen
§ 37 Befragung von Auskunftspersonen
§ 38 Belehrung der Auskunftspersonen
§ 39 Einleitende Stellungnahme und Erstbefragung
§ 40 Worterteilung bei Befragungen
§ 41 Zulässigkeit von Fragen an Auskunftspersonen
§ 42 Verwendung von Akten und Unterlagen
§ 43 Aussageverweigerungsgründe
§ 44 Aussageverweigerung bei Beiziehung als Urkundsperson
§ 45 Glaubhaftmachung der Gründe für die Aussageverweigerung
§ 47 Beweis durch Sachverständige
§ 48 Bestellung zum Sachverständigen
§ 49 Einsichtnahme in Akten und Unterlagen durch Sachverständige
§ 52 Mündliche Berichterstattung
§ 56 Zuständigkeit und Verfahren des Bundesverwaltungsgerichts
§ 57 Parlamentarische Schiedsstelle
§ 58 Rücksichtnahme auf die Tätigkeit der Strafverfolgungsbehörden
§ 59 Kostenersatz für Auskunftspersonen und Vertrauenspersonen
§ 60 Kostenersatz für Verfahrensrichter, Verfahrensanwalt und Ermittlungsbeauftragte