Regierung im Parlament

Wenn Mitglieder der Bundesregierung im Parlament Rede und Antwort stehen müssen, tun sie das von der Regierungsbank aus. Über die Anwesenheit der Bundesregierung im Parlamentsgebäude.

Die Regierung darf dabei sein

Die Mitglieder der Bundesregierung haben das Recht, an den Verhandlungen des Nationalrates und Bundesrates sowie ihrer Ausschüsse teilzunehmen. Sie können sich jederzeit zu Wort melden und im Plenum eine Erklärung abgeben.

Für die Regierungsmitglieder gibt es im Plenarsaal eine eigene, erhöhte Bank unmittelbar hinter dem Rednerpult. Sie ist bei TV-Übertragungen aus dem Parlament im Hintergrund der Redner:innen zu sehen. Die Regierungsmitglieder sprechen von ihrem Sitzplatz und gehen nicht an ein Rednerpult.

Die Regierung muss dabei sein

Abgeordnete sowie Bundesräte und Bundesrätinnen haben das Recht, durch Mehrheitsbeschluss die Anwesenheit von Mitgliedern der Bundesregierung zu verlangen.

Für die Opposition kann es ein öffentlichkeitswirksames Mittel sein, die Anwesenheit eines Ministers bzw. einer Ministerin oder des Bundeskanzlers bzw. der Bundeskanzlerin zu fordern. Üblicherweise ist aber das zuständige Regierungsmitglied ohnedies anwesend, wenn im Nationalrat oder Bundesrat Gegenstände besprochen werden, die seinen Fachbereich betreffen.

Neue müssen sich vorstellen

Eine neu gebildete Bundesregierung hat sich dem Nationalrat vorzustellen. Bei diesem Anlass stellt der/die Bundeskanzler:in in einer Regierungserklärung das Regierungsprogramm vor. Auch bei Neueintritt eines einzelnen Regierungsmitglieds ist dessen Vorstellung im Nationalrat und auch im Bundesrat üblich.

Die Regierung kann Nationalratssitzungen verlangen

Die Bundesregierung kann andererseits verlangen, dass der Nationalrat zu einer Sondersitzung oder auch zu einer außerordentlichen Tagung einberufen wird. Das könnte notwendig werden, wenn zum Beispiel dringende Themen während der tagungsfreien Zeit des Nationalrats auftreten.

Weiterführende Informationen

Recherchieren Sie passend zum Thema:

Detailaufnahme des Pallas Athene Brunnens

Wann dürfen/ müssen Regierungsmitglieder im Parlament anwesend sein?

Dieses Fachdossier behandelt die Frage, in welchen Fällen die Anwesenheit von Regierungsmitgliedern zulässig oder sogar geboten ist und in welchen Fällen sich diese vertreten lassen können.

Sitzungsteilnehmer:innen während der Probestellung

Plenarsitzung besuchen

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Regierungsbank im Nationalratssaal

Bundesregierung recherchieren

Die Bundesregierung besteht aus Bundeskanzler:in, Vizekanzler:in sowie Bundesministern und Bundesministerinnen. Staatssekretär:innen sind nicht Regierungsmitglieder.