Die Anwendung der Gesetze ist Aufgabe der sogenannten "Vollziehung".
Die Exekutive hat die Aufgabe, die Gesetze der Legislative umzusetzen. Zur Exekutive gehören: Bundesregierung, Bundespräsident:in und alle Behörden des Bundes, also auch die Polizei und das Bundesheer.
In der österreichischen Bundesverfassung wird der Begriff "Vollziehung“ allerdings so verwendet, dass er Exekutive und Judikative (Gerichtsbarkeit) umfasst. Dahinter steht die Überlegung, dass Gerichte ebenso wie die Verwaltung Gesetze vollziehen. Aber selbstverständlich besteht auch in Österreich eine strikte Trennung zwischen Verwaltung (Exekutive) und Gerichten.